Strafsache wegen Diebstahls und Hauptverhandlung vor dem Strafrichter
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Strafrecht
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Eine Bekannte von mir (52 Jahre alt, seit ca.5 Jahren arbeitslos und Bezieherin von laufenden Leistungen -Arbeitslosengeld II-) beging Anfang des Jahres einen Ladendiebstahl in einem Kaufhaus. Sie entwendete hier Kleidungsstücke im Gesamtwert von ca.200 EUR, wurde vom Detektiv erwischt, die Polizei kam zur Aufnahme der Personalien und des Sachverhaltes hinzu. Es erging, nach schriftlicher Anhörung (hierin entschuldigte Sie sich in aller Form bezüglich des Diebstahls),ein Strafbefehl in Höhe von 30 TS (Gesamtsumme wurde auf ca. 246,- EUR festgesetzt) !!
Leider beging Sie am 25.07.2008 in einem Kaufhaus erneut einen Ladendiebstahl im Gesamtwert von 146,65 EUR. Sie wurde wiederum von einem Detektiv erwischt, die Polizei kam auch hier hinzu, nur wurde diesmal einen Tag später schon auf der Polizeistation ein Protokoll gefertigt )u. dann von dort zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Diese beantragte am 15.08.2008 per Antragsschrift im sogenannten beschleunigten Verfahren nach den §§ 417 ff. StPO, eine Hauptverhandlung vor dem Strafrichter des Amtsgerichtes anzusetzen.
Dieser Termin ist nun schon nächsten Montag, 08.09.2008 / 11 Uhr und wurde heute erst per Zustellungsurkunde zugestellt.
Es ergeben sich für uns daraus folgende Fragen :
-Ist aufgrund des zweiten Vergehens innerhalb diesen kurzen Zeitraumes der Taten mit einer Bestrafung im Rahmen der Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung) zu rechnen oder wird ggf.noch einmal eine, dann vermutlich höhere, Geldstrafe bzw.sogar die Ableistung von Arbeitsstunden angesetzt?
-Warum wird eine Hauptverhandlung so kurzfristig angesetzt, ohne der Beschuldigten die Möglichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zu geben?
-Wird vor Gericht die finanzielle und gesundheitliche Lage der Beschuldigten (jahrelange Arbeitslosigkeit,sehr starke gesundheitliche Einschränkungen aufgrund einer seit Jahren akuten Erkrankung) ggf.mildernd berücksichtigt?
In Erwartung Ihrer Antwort sowie des Dankes für Ihre Bemühungen verbleibe ich.
Hauptverhandlung Diebstahls



