Widerruf T-Mobile Kartenvertrag
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 1 Stunde
Am 26.4.05 wurde mein 18-jähriger Sohn in A. gemeinsam mit der minderjährigen Freundin eines minderjährigen Ausbildungskollegen im T-Punkt vorstellig, um einen 24-monatigen Relax50 Mobilfunkvertrag abzuschließen. Verabredet war die Nutzung des zu diesem Vertrag für 1 € erworbenen Handys durch den Ausbildungskollegen, wobei die Freundin in den Vertrag als Rechnungsempfängerin eingetragen wurde und die fälligen Rechnungen von ihrem Konto abgebucht werden sollten. Die beiden hatten meinen Sohn überredet für sie diesen Vertrag abzuschließen, da beide ja noch nicht volljährig seien und selbst nicht als Vertragspartner auftreten könnten. Inwieweit die Mitarbeiterin des T-Punktes über diese Nutzung informiert wurde, weiß ich nicht, jedenfalls hat die Vertragsprozedur (zwischen Antragsstellung und Aushändigung der Karte und des Handys liegen ca. 2 Stunden, wo die Bonität bei Schufa und Schimmelpfennigs geprüft wird) unserem Sohn zu lange gedauert und er hat den T-Punkt verlassen. Ausgehändigt wurde das Handy, die Karte und die dazugehörigen Unterlagen dann wohl an die Rechnungsempfängerin, die dieses dann an ihren Freund, meines Sohnes Ausbildungskollegen, weitergab.
Nach ca. zwei Wochen hatte ich meinen Sohn dann soweit, die Karte sperren zu lassen. Telefonisch war das nicht mehr möglich, da das von meinem Sohn genannte Kundenkennwort nicht (mehr) gültig war. Auf das Fax, was wir dann am 12.5. an T-Mobile richteten, wurde reagiert und die Karte gesperrt. Dies wurde mir von einer T-Mobile Mitarbeiterin am Telefon bestätigt, auf Nachfrage bestätigte mir diese Mitarbeiterin einen vorläufigen Saldo von 352.-€. Eine neue Karte hat mein Sohn mittlerweile auch zugesandt bekommen, er hat sie aber noch nicht benutzt und will dies auch nicht, da er in seinem Handy schon jahrelang eine Prepaid Karte nutzt, die ich mal angeschafft habe.
Wie sehen sie Chancen diesen Vertrag zu canceln? In den AGBs von T-Mobile steht unter Punkt 12 Nutzung durch Dritte:
12.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, den überlassenen T-Mobile Anschluss Dritten ohne Zustimmung von T-Mobile zur ständigen Alleinbenutzung oder Dritten gewerblich zur Nutzung zu überlassen. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Kunden nicht, unter Einsatz vonT-Mobile Karten selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten und T-Mobile Mobilfunk-Leistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten; hierzu bedarf es des Abschlusses eines gesonderten Vertrages mit T-Mobile.
12.2 Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch von ihm zugelassene Nutzung des T-Mobile Anschlusses durch Dritte entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Preise über Dienste, zu denen T-Mobile den Zugang vermittelt.
Muss sich dann T-Mobile nicht auch an ihre eigenen AGBs halten und darf das Handy und die Karte nur an den Vertragspartner weitergeben, nicht jedoch an den Rechnungsempfänger?
Es ist bislang noch keine Rechnung von T-Mobile an die Rechnungsempfängerin ausgestellt worden, eine Abbuchung von dem Konto wurde noch nicht versucht, ich gehe da jedoch von einer Rücklastschrift aus. Auch die Höhe der vorläufigen Gesprächsgebühren verursacht mir Magendrehen, das sind laut telefonischer Auskunft bislang nur Gebühren von T-Mobile, evtl. von Drittanbietern (in bislang unbekannter Höhe) kämen dann noch hinzu.
Sehen sie eine Möglichkeit des Rückgriffs auf den Verursacher der Gebühren?




