Nachzahlung Beitrag freiwillige KV
25.08.2008 11:36 |
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Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Bescheid meiner alten Krankenversicherung erhalten, bei der ich freiwillig versichert war. Darin fordert die BKK von mir eine Nachzahlung für den Zeitraum 12/2000 bis 03/2001, da ich zwar als Firmenzahler geführt worden war, der AG aber keine Beiträge abgeführt hatte.
Laut Verdienstabrechnung wurden die Beiträge vom Arbeitgeber abgeführt. Da in der Zeit allerdings bereits kein Gehalt mehr gezahlt wurde, da der AG insolvent wurde (es wurde für den Zeitraum Insovenzgeld von der BfA bewilligt), ist es möglich, dass die Beträge nicht geleistet wurden. ich war allerdings bis heute von einer ordnungsgemäßen Zahlung ausgegangen.
Sind die Ansprüche der BKK auf die Beiträge aus freiwilliger KV und Pflegeversicherung verjährt? Besteht eine Sorgfaltspflicht zeitnaher Prüfung der KV?
Muss ich dem Bescheid widersprechen?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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