Zugewinn und Insolvenz
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk
| in unter 2 Stunden
Folgende Situation:
Ehe getrennt. Mann seit einem Jahr im Privatinsolvenzverfahren, Schlusstermin steht noch aus.
Frau hat während der Ehe im Ausland ein Haus im Alleineigentum erworben und möchte an den Mann bzgl. Zugewinn nichts abgeben.
Sie will vor Scheidungsantrag verkaufen und das Geld möglichst verschwinden lassen. Mann möchte, dass das Vermögen festgestellt wird für spätere Zugewinnausgleichsberechnung.
Eigentlich müsste er sofort Scheidungsantrag stellen. Denn der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages ist der Stichtag für die Zugewinnausgleichsberechnung! Durch die Rechtskraft der Scheidung entsteht dann der (pfändbare!) Anspruch auf Zugewinnausgleich. Wenn dieser Termin vor dem Schlusstermin des Insolvenzverfahrens liegt, fällt der geldwerte Anspruch in die Insolvenzmasse, so dass der Mann leer ausgeht. Nach dem Schlusstermin hingegen kann der Zugewinnausgleich behalten werden!
In einer anderen Beratung wurde mir gesagt, dass das bzgl. des Insolvenzverfahrens richtig ist.
Frage 1: Falls jetzt der Mann aber sofort Scheidungsantrag stellt, besteht theoretisch die Möglichkeit den Tag des Scheidungsurteils so weit wie möglich hinauszuzögern!
Was ist hierfür legal möglich?
Frage 2:Gibt es eine andere Möglichkeit bei Getrenntleben die vorhandene Vermögenssituation für später "festzuschreiben", also ohne Stellung des Scheidungsantrages !?









