Änderung am Sondereigentum
16.08.2008 11:59 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Astrid Hein
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Anwältin,
sehr geehrter Anwalt.
Wir besitzen eine ETW in einer Anlage mit 7 Einheiten.
In einer Eigentümerversammlung ist beschlossen worden das die Wohnungseingangstüren zum Sondereigentum gehören.
In der Teilungserklärung ist derzeit nichts hierzu zu finden.
Frage:
Muss ein solcher Beschluss als Nachtrag/Änderung in die Teilungserklärung aufgenommen werden?
Ein zweite, kurze Frage:
Der Verwalter hat seinen Vertrag zum 31.12.08 gekündigt.
Jetzt hat er seine Kündigung widerrufen.
Kann er das?
Zumindest wir werden dem nicht zustimmen.
Danke
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