Gestaltung der Trennung
| 14.08.2008 14:06 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Doreen Bastian
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Guten Tag!
Meine Frau und ich sind uns einig, dass wir uns trennen wollen. Sie ist die Hauptverdienerin; ich bin Hausmann, versorge die drei Kinder (14,11 und 5 Jahre) und habe einen Minijob.
Wir haben uns bereits über den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie die Besuchsregelung geeinigt und dies auch schriftlich festgelegt.
Meine Frau wird die Hypotheken für das Haus weiterhin bedienen, Unterhalt für die Kinder und einen "Restunterhalt" für mich zahlen, so dass ihr ein Selbstbehalt von 1.000 Euro verbleibt.
Wir haben auch zunächst nicht vor, uns scheiden zu lassen.
Diese Regelung ist für beide Seiten finanziell akzeptabel.
Nun zu unserem Problem:
Wir haben nun zwischenzeitlich erfahren, dass im Jahr nach der Trennung der Unterhaltspflichtige die Steuerklasse 1 erhält.
Somit würde meine Frau ca. 400 euro netto weniger verdienen.
Sie könnte dann noch die Hypotheken bedienen; für Unterhalt blieben aber nur noch 500 Euro übrig.
Dies würde für mich und die drei Kinder zum Leben nicht reichen, so dass wir gezwungen wären das Haus zu verkaufen - mit etwa 40.000 Euro Verlust. Die Schulden müsste meine Frau dann abzahlen.
Die Kinder und ich müssten in eine Mietwohnung ziehen und vermutlich noch staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.
Die Situation würde sich also für alle gravierend verschlechtern.
Wir versuchen nun die Trennung so zu gestalten, dass sie sich steuerlich nicht negativ auswirkt.
Wie müsste ein zeitlich befristetes Getrenntleben schriftlich formuliert sein, ohne dass man daraus eine endgültige Trennung her ableiten kann?
Trifft nicht Ihr Problem?
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