bezahlte Umsatzsteuer 2
Hallo,
in den vergangenen 15 Jahren habe ich nie die bereits
bezahlte Umsatzsteuer in der Einkommensteuererklärung
als Betriebsausgaben angeführt. Weil das vor einiger Zeit
endlich jemand merkte, hätte ich eigentlich vom Finanzamt
Geld zurück bekommen müssen. Das FA nahm dies aber zum Anlaß,
eine Betriebsprüfung (Umsatzsteuer) zu machen. Bei der Betriebsprüfung wurde
was Brauchbares gefunden, und die dann von den letzten 3 auf die letzten 6 Jahre ausgedehnt.
Ich habe also für die letzten 6 Jahre erhebliche Umsatzsteuer nachzuzahlen.
Bereits bezahlte Umsatzsteuer darf ich aber angeblich nur die letzten drei
Jahre in der Einkommensteuer geltend machen, da die Jahre davor nicht mehr offen seien.
Also die von 2005-2007 bezahlte Umsatzsteuer wird in der Einkommensteuererklärung
angerechnet, die von 2002-2004 nicht.
Frage: Ist es rechtens, dass ich 6 Jahre Umsatzsteuer nachzahlen muss,
aber dagegen in der Einkommensteuererklärung meine bezahlte Umsatzsteuer
nur die letzten 3 Jahre anrechnen darf?
Könnte es vor Gericht erfolgreich sein, wenn ich so argumentiere:
Wenn - aus welchen Gründen auch immer - es bei der Einkommensteuer nur drei
Jahre rückwirkend möglich ist, darf auch der geprüfte Umsatzsteuerrahmen
nur die letzten drei Jahre sein? Schließlich hängen beide Steuerarten
ja auch voneinander ab, und in der einen (U-steuer) werde ich "bestraft", darf
aber nicht die mit der Bestrafung verbundene "kleine Belohnung" in der Einkommensteuer in Anspruch nehmen.
Ist diese offensichtliche Benachteiligung eine Klage wert, und wie wahrscheinlich
ist in etwa ein Erfolg bzw. was kann ich sonst versuchen?
Umsatzsteuer









