366.277
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
602 Besucher | 3 Anwälte online
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook

Impressum


13.08.2008 11:12 |
Preis: ***,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von




guten tag,
ich habe ein neues esoterisches tel-beraterportal eröffnet.
im impressum sind folgende angaben:
name des portales
anschrift
(ich habe meinen namen nicht als inhaber angegeben, da ich noch als beraterin anderwertig arbeite und ich das verlieren werde, wenn die heraus finden, dass ich jetzt etwas eigenes habe)

Kontakt nur per e-mail über kontaktformular(da kunden versucht haben, sich über diese tel-nr beraten zu lassen)

und der hinweis:
Ust-ID: Kleinunternehmer gem. § 19 des USG
Rechtsform: Kleinunternehmer gem. § 19 des USG

frage.
ist es so ausreichend oder muss ich etwas ändern?

mfg
engelchen09
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 60 weitere Antworten zum Thema:
Impressum
Antwort vom
13.08.2008 | 12:47
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand der gegebenen Informationen wie folgt beantworte:
Die von Ihnen gemachten Angaben reichen so nicht aus.
Ihren Namen müssen Sie wohl oder übel angeben. Bei der Anschrift sollten Sie wissen, dass eine vollständige Adresse erforderlich ist (Postfach reicht nicht).
Eine e-Mail Adresse muss zwingend angegeben werden. Ein Kontaktformular dürfte dafür aber nicht ausreichen, da eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht werden muss. Bei technischen Problemen mit dem Formular wäre diese nicht mehr gewährleistet; besser ist, die e-Mail nicht bloß in das Formular einzubetten, sondern sichtbar in das Impressum hineinzuschreiben. Zum Teil wird aber auch die Auffassung vertreten, dass die e-Mail-Adresse allein grundsätzlich nicht ausreicht und die zusätzliche Angabe von Telefon, Fax oder Instant Messenger gefordert. Da die Rechtssprechung in diesem Punkt noch uneinheitlich ist, empfehle ich zur Sicherheit auf jeden Fall auch eine Telefonnummer anzugeben (evtl. aus gegebenem Anlass mit einem Hinweis, dass unter dieser Telefonnummer keine Beratung stattfindet).
Der abschließende Hinweis in Ihrem Impressum ist überflüssig.
Sofern Sie nicht über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) nach § 27 a UStG verfügen (nicht zu verwechseln mit ihrer normalen Steuernummer oder der neuen "Steueridentifikationsnummer"), müssen Sie dazu auch nichts schreiben. Eine Rechtsformangabe betrifft nur juristische Personen (z.B. Verein, GmbH, Aktiengesellschaft), wozu Sie nicht gehören.

Generell sollten Sie darauf achten, dass das Impressum jederzeit gut sichtbar / erreichbar ist, am besten als eigener Menüpunkt, der von jeder Seite aus angeklickt werden kann.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Linda Möllney

Nachfrage vom Fragesteller 13.08.2008 | 13:42

Sehr geehrte Frau Möllney,
vielen dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe jedoch noch eine Nachfrage:
Ich dachte, es müsse immer eine steuernr.angegeben sein oder eben dieser hinweis.
Um sicher zu gehen: ich kann keine Abmahnung bekommen, wenn ich keine steuernr. oder diesen hinweis eintrage?
MfG
engelchen09

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 13.08.2008 | 17:05

Sehr geehrte Fragestellerin,

meine Antwort war in diesen Punkt in der Tat missverständlich:

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) benötigt nur, wer grenzübergreifenden EU-Handel betreibt. Sie wird auf Antrag vergeben. Nach bisheriger Rechtslage ist nur diese Nummer (falls vorhanden) im Impressum anzugeben.
Die "normale" Steuernummer muss nicht angegeben werden; das heißt Sie brauchen keine Angaben zu machen, da Sie keinen innergemeinschaftlichen Handel betreiben und demensprechend auch keine USt-ID haben.

Wie Sie möglicherweise in der Presse mitbekommen haben, werden sämtliche Steuernummern aber künftig durch ein anderes Nummernsystem ersetzt. Sie als Kleinunternehmerin erhalten dann zwei Nummern: Die sogenannte Steueridentifikationsnummer (als Privatperson) und eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (als Unternehmerin). Letztere muss aufgrund einer entsprechenden Gesetzesänderung im Impressum angegeben werden.

Das heißt: Sobald Sie Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten, müssen Sie diese (und nur diese) im Impressum angeben. Bis es soweit ist, müssen Sie überhaupt keine Nummer angeben.

Mit freundlichen Grüßen
Linda Möllney