Antwort vom
13.08.2008 | 12:47
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand der gegebenen Informationen wie folgt beantworte:
Die von Ihnen gemachten Angaben reichen so nicht aus.
Ihren Namen müssen Sie wohl oder übel angeben. Bei der Anschrift sollten Sie wissen, dass eine vollständige Adresse erforderlich ist (Postfach reicht nicht).
Eine e-Mail Adresse muss zwingend angegeben werden. Ein Kontaktformular dürfte dafür aber nicht ausreichen, da eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht werden muss. Bei technischen Problemen mit dem Formular wäre diese nicht mehr gewährleistet; besser ist, die e-Mail nicht bloß in das Formular einzubetten, sondern sichtbar in das Impressum hineinzuschreiben. Zum Teil wird aber auch die Auffassung vertreten, dass die e-Mail-Adresse allein grundsätzlich nicht ausreicht und die zusätzliche Angabe von Telefon, Fax oder Instant Messenger gefordert. Da die Rechtssprechung in diesem Punkt noch uneinheitlich ist, empfehle ich zur Sicherheit auf jeden Fall auch eine Telefonnummer anzugeben (evtl. aus gegebenem Anlass mit einem Hinweis, dass unter dieser Telefonnummer keine Beratung stattfindet).
Der abschließende Hinweis in Ihrem Impressum ist überflüssig.
Sofern Sie nicht über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) nach
§ 27 a UStG verfügen (nicht zu verwechseln mit ihrer normalen Steuernummer oder der neuen "Steueridentifikationsnummer"), müssen Sie dazu auch nichts schreiben. Eine Rechtsformangabe betrifft nur juristische Personen (z.B. Verein, GmbH, Aktiengesellschaft), wozu Sie nicht gehören.
Generell sollten Sie darauf achten, dass das Impressum jederzeit gut sichtbar / erreichbar ist, am besten als eigener Menüpunkt, der von jeder Seite aus angeklickt werden kann.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Möllney
Nachfrage vom Fragesteller
13.08.2008 | 13:42
Sehr geehrte Frau Möllney,
vielen dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe jedoch noch eine Nachfrage:
Ich dachte, es müsse immer eine steuernr.angegeben sein oder eben dieser hinweis.
Um sicher zu gehen: ich kann keine Abmahnung bekommen, wenn ich keine steuernr. oder diesen hinweis eintrage?
MfG
engelchen09
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
13.08.2008 | 17:05
Sehr geehrte Fragestellerin,
meine Antwort war in diesen Punkt in der Tat missverständlich:
Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) benötigt nur, wer grenzübergreifenden EU-Handel betreibt. Sie wird auf Antrag vergeben. Nach bisheriger Rechtslage ist nur diese Nummer (falls vorhanden) im Impressum anzugeben.
Die "normale" Steuernummer muss nicht angegeben werden; das heißt Sie brauchen keine Angaben zu machen, da Sie keinen innergemeinschaftlichen Handel betreiben und demensprechend auch keine USt-ID haben.
Wie Sie möglicherweise in der Presse mitbekommen haben, werden sämtliche Steuernummern aber künftig durch ein anderes Nummernsystem ersetzt. Sie als Kleinunternehmerin erhalten dann zwei Nummern: Die sogenannte Steueridentifikationsnummer (als Privatperson) und eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (als Unternehmerin). Letztere muss aufgrund einer entsprechenden Gesetzesänderung im Impressum angegeben werden.
Das heißt: Sobald Sie Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten, müssen Sie diese (und nur diese) im Impressum angeben. Bis es soweit ist, müssen Sie überhaupt keine Nummer angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Möllney