DE Frage geschrieben am 12.08.2008 16:14:00

Betreff: Kündigung Probezeit


Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 2422
Hallo,
ich habe am fr von meinem chef erfahren, dass ich gekündigt werde und montag (gestern 11.8) die kündigung per post bekommen werde. diese habe ich gestern erhalten, allerdings wurde die kündigung auf den 27.6. datiert (?) und fristgerecht mit 4 wochen, wie im vertag vereinbart zum 8.9. gekündigt. Des weiteren wurde ich nicht darauf aufmerksam gemacht, mich umgehend beim arbeitsamt zu melden.
ist das alles richtig, bzw, kann man da was machen? ich verstehe das mit dem 27.6 nicht genau.
vielen dank und viele grüße


Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Ihre Kündigung ist wirksam.
Eine falsche Datierung des Kündigungsschreibens ist hier nicht schädlich. Es kommt entscheidend darauf an, ob das Kündigungsschreiben unter Wahrung der Frist zugegangen ist.
Hiervon gehe ich nach Ihren Angaben, wie Sie, aus.

§ 2 SGB III Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III verpflichtet den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang, die Arbeitnehmer
-vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei de Suche nach einer anderen Beschäftigung zu informieren,
-zu informieren, dass sie verpflichtet sind, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit zu melden und
-hierfür freizustellen und die Teilnahme an erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Allerdings ergibt sich aus einem Fehlverhalten des Arbeitgebers kein Schadensersatzanspruch, weil der Schutzzweck dieser Regelung nicht dem Arbeitnehmer dient.

Ich bedauere Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen



Mirko Ziegler
Rechtsanwalt



Am Kabutzenhof 22
18057 Rostock

fon : 0381-25296960
fax : 0381-25296961
mail: ziegler@mv-recht.de
web: www.mv-recht.de

Mit freundlichen Grüßen

M. Ziegler
-Rechtsanwalt-

Drewelow & Ziegler
-Rechtsanwälte-
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