Bereitschaftsdienst Vergütung
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht mir um die Problematik Bereitschaftsdienst. Ich habe im Internet schon einiges dazu gefunden, allerdings zum Teil mit widersprüchlichen Informationen. Nun zu den Fakten.
Ich arbeite in eine kleinen Firma (Einzelfirma). Wir sind nur 5 Mitarbeiter davon 4 Techniker. Es gibt keine Tarifgebundenheit. In unseren Arbeitsverträgen gibt es keinerlei Verpflichtungen bezüglich Bereitschaftsdienst.
Derzeit sind 3 Mitarbeiter in den Bereitschaftsdienst eingebunden, d.h. jeder dieser Mitarbeiter ist aller 3 Wochen für eine Woche für den Bereitschaftsdienst verpflichtet (nach der Arbeitszeit, auch an Wochenenden und Feiertagen). Für den Bereitschaftsdienst gibt es ein spezielles Handy (welches wir mit nach Hause nehmen), über das wir für die Kunden erreichbar sind. Wobei wir nicht nur telefonische Beratung durchführen müssen, sondern auch im Bedarfsfall zu den Kunden fahren.
Für den Bereitschaftsdienst gibt es keinerlei Ausgleich, weder finanziell noch zeitmäßig. Selbst wenn wir zu den Kunden
fahren müssen wird das nicht berücksichtigt (den Kunden werden aber z.B. Wochenend- und Feiertagszuschläge berechnet). Es gibt eigentlich keine genauen Vorschriften für den Bereitschaftsdienst, aber es wird einfach erwartet, dass man immer erreichbar ist und gegebenenfalls in kürzester Zeit beim Kunden sein kann, das ist so zusagen ein ungeschriebenes Gesetz. Dieser Umstand schränkt natürlich meine Freizeit recht stark ein.
Was die Vergütung betrifft, bekamen einige Kollegen in der Vergangenheit eine pauschale finanzielle Vergütung, welche aber auch nicht per Arbeitsvertrag festgelegt war. Diese Kollegen sind aber nicht mehr in der Firma.
Nun meine Fragen:
* Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine irgendwie geartete Vergütung des Bereitschaftsdienstes
finanziell oder zeitmäßig ?
* Wenn ja, wie hoch wäre der Anspruch ?
* Kann man im Ernstfall die weitere Übernahme des Bereitschaftsdienstes ablehnen ?
Wenn Sie mir bei der Beantwortung der Fragen mir die rechtlichen Bezügen mit nennen würden (wenn geht), wäre das sehr nett.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen im Voraus.
Vergütung




