MPU - Gutachten
11.08.2008 20:36 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute mein negatives MPU Gutachten bekommen und einige Fragen hierzu. Zuvor eine kurze SSchilderung:
Ich hatte vor einiger Zeit den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt und im Anschluss daran die Fahrschule absolviert.
Theorie war kein Problem. Beim praktischen Fahren war ich dann sehr verunsichert, ängslich. Demzufolge und aufgrund verspäteter Reaktionen bin ich mehrfach durch die Prüfung gefallen. Die Führerscheinbehörde schickte mich zur MPU. Medizinisch und im psychologischen Gespräch war alles okay. Beim Reaktionstest war ich an der Grenze von 16% und erhielt ein negatives Gutachten (ab 17 wäre der Test okay gewesen) – Prognose – der schlechte Reaktionstest könnte Hinweis auf ein neurologisches Probleme sein, welches die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit beeinflusst.
Im eigenen Interesse möchte ich nun einen Neurologen aufsuchen.
Nun die Frage:
Muss oder soll er das negative Gutachten bei der Führerscheinbehörde abgeben? Was empfehlen Sie?
Oder ist es zu empfehlen, den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurückziehen – da ich mich persönlich entschieden habe, erst alle medizinischen Checks durchführen zu lassen, bevor ich eine erneute MPU bzw. gar die Fahrerlaubnis machen will? Gemäß der MPU-Prüfstelle kann ich den Test wiederholen.
Kann ich dann nach entsprechender Zeit einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen?
Kann ich nach Rückzug des Antrages noch eine weitere MPU machen? Muss dann vor der nächsten MPU ein neuer Antrag gestellt werden?
Wie ist der Ablauf?




