Ermittlgsverf.,falsche Angaben bei Tatvorwurf v. Staatsaw.
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Maurice Moranc
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte RA'e,
zwei Ermittlungsverfahren (nennen wir die mal 111Js11111/07 und 222Js22222/07) gab es. Vom 1er habe ich Kenntnis erlangt bei der Einstellung des 1er Verfahrens. Grund Einstellung sinngemaess: "Wird nicht weiter verfolgt weil es ja noch das Ermittlungsverfahren 2er gibt".
Zu diesem Zeitpunkt also erste Kenntnis vom 2er und das 1er ist erledigt. Das 2er laeuft zu diesem Zeitpunkt schon ca. 9 Monate ohne mein Wissen.
Jetzt kenne ich Aktenzeichen (weil es im Einstellungsbescheid vom 1er stand) und stelle ueber RA eine Anfrage bei Staatsanwaltschaft, auch ueber Aktenzeichen, was denn ermittelt werden wuerde. Die Antwort kam prompt und es gab 3 schwerwiegende Tatvorwuerfe. Nennen wir die mal 1a,2b und 3c.
Dann wurde Akteneinsicht beantragt und es gab zur Antwort, in 3 Wochen noch mal melden, Akten aus anderem Bundesland dann zurueck. (Das daraus 11 Monate !!! werden wuerden, haette ich nicht gedacht).
Zwischentzeitlich wurde immer mal in Geschaeftsstelle (wo Akten sortiert werden) angerufen und nachgefragt vom RA.
Da wurde dann auch schon mal telefonisch INTERNA ueber dieses Strafverfahren unabsichtlich weitergegeben.(weiss ich heute durch Akteneinsicht, es gibt Aktenvermerk darueber).
Nach nunmehr 20 Monaten, endlich Akteneinsicht.
Kein Wort in der Akte ueber die Tatvorwuerfe 1a,2b und 3c. Es gibt und gab sie nicht. Es wurde ermittelt in Sachen 9z,10fd und 34jk. Also ganz anderen Straftatbestand.
Mit nichts von alledem zu vergleichen, ausser auch schwerwiegend (Verbrechen=mindestfreiheitsstrafe 1 jahr)
Darf die Ermittlungsbehoerde sich ohne Konsequenzen dieser RECHTSSTAATLICHEN Methoden bedienen?
Also einfach solange den Beschuldigten in Unkenntnis der wirklichen Ermittlungen zu lassen, bis ausermittelt worden ist in der wirklich ermittelnden Sache.
Meine Fragen:
Kann das gesamte Verfahren dadurch eingestellt werden bzw. durch Beschwerden usw. "gekippt" werden?
Gibt es Vergleichsfaelle in Deutschland?
HW: Akteneinsicht erfolgte vor einigen Tagen. Noch keine Anklageschrift oder Einstellung da.
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