Betreff: Welches Rechtsmittel, welche Fristen, besteht Anwaltszwang im Beschwerdeverf
09.08.2008 08:38 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich brauche eine Information über das richtige Rechtsmittel etc.
Folgender Fall: Der Schuldner stellte beim Zwangsvollstreckungsgericht einen Antrag dem per Beschluss stattgegeben wurde. Die Beschwerde wurde nicht abgeholfen und zum Landgericht zur Entscheidung übergeben. Dort wurde sie teilweise abgeholfen. Im Beschluss vom Landgericht steht keine Rechtsmittelbelehrung.
Fragen:
1. Kann gegen diesen Beschluss Rechtsmittel eingelegt werden und wenn welches?
2. In welcher Frist muss das Rechtsmittel eingelegt werden?
3. Wo wird das Rechtsmittel eingelegt, beim Landgericht, Oberlandgericht oder wo?
4. Besteht für dieses Rechtsmittel Anwaltszwang? (Bisher lief alles ohne Anwälte.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.









