Post Finanzamt : Fahrzeugverkäufe über priv. Internet Automärkte
Hallo.
Ich habe folgendes Problem. Ich habe vom Finanzamt Post bekommen, das ich den letzten 2 Jahren mehrer Autos über Internet Automärkte angeboten haben soll. Dieses soll aus einer Mitteilung stammen, die dem Finanzamt vorliegt. Ich erfülle den Tatbestand der gewerbl. Einkünfte nach §15 Einkommensteuergesetz!
Da ich nun überhaupt keine Erfahrungen mit dem Finanzamt in dieser Hinsicht habe, weiß ich nicht wie ich mich nun verhalten soll.
Ich habe zwar ein paar Autos gekauft, und diese ohne anzumelden wieder verkauft, aber auch nur weil ich leider das Pech habe, oft Schrott zu kaufen, und sich dann eine Reperatur nicht lohnt. Daraufhin wurde das Auto dann wieder verkauft. Meistens so, das ich plus minus 0 wieder raus kam. Leider habe nur für ca. 50% der Autos die Kaufverträge gefunden.
Frage woher bekommt das Finanzamt Infos diesbezüglich?
Habe dort angefragt, und wollte die Online Plattform wissen, damit ich nachforschen kann, man hat mir aber keine Auskunft darüber gegeben.
Wie soll ich mich nun gegenüber dem Finanzamt am besten verhalten?
Muß ich Kontoauszüge dem Amt vorlegen?
Ist es sinnvoll einen Anwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen?
Was kann an Strafe auf mich zukommen?
Desweiteren lag im Brief gleich ein Antrag für eine Gewerbeanmeldung dabei, aber ich beabsichtige in keinsterlei Weise ein Gewerbe anzumelden!
Außerdem habe ich schon eine Steuererklärung abgegeben, wo davon unwissend nichts drin stand, da ich keinen Gewinn gemacht habe.
Wäre über eine Hilfe sehr dankbar.
MfG









