Rücktritt von Autokauf
07.08.2008 12:35 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk
| in unter 2 Stunden
Hallo,
ich versuche meine Anfrage kurz zu fassen.
Letzte Woche wollte ich einen Oldtimer kaufen. Nach tel. Zusage des Verkäufers, dass lediglich Bremsen entlüftet und ein Loch im Bodenblech geschweißt werden müsste, habe ich eine feste Kaufzusage per SMS gegeben. Außerdem wurde mir versichert, dass der Wagen voll fahrbereit ist.
Als ich ankam lief der Wagen nicht. Nach Rücksprache mit einem Oldtimerschrauber war die Zündspule defekt. Da ich das Auto haben wollte haben wir am nächsten Tag eine Batterie und eine Zündspule gekauft (habe ich bezahlt als Käufer). Danach lief der Wagen immer noch nicht. Wir haben ihn dann zu einem Bosch-Service gebracht und danach lief er, allerdings nicht wirklich gut und der Mechaniker hat mir gegenüber angedeutet, dass noch mehr zu tun ist (160 € für Reparatur habe ich übernommen). Danach ging er immer wieder aus und die Handbremse zog auch nicht, was meines Wissens auch für den Tüv erforderlich ist. Später musste man das Fahrzeug dann anziehen, da er auch nicht mehr ansprang (Anlasser) Habe dann gesagt, dass ich mich mit diesem Auto nicht sicher fühle und nicht nach Hause fahren wollte.
Ich wollte also vom Kauf zurücktreten. - Beim Warten auf die Nachricht vom Boschservice hatte ich bereits den Preis für das Fahrzeug bezahlt. - Er sagte, er könne mich verstehen und gab mir 2.000 (von 2.700) Euro sofort zurück. Mit dem Rest hatte er schon nebenher Dinge bezahlt. Wollte den dann überweisen.
Habe ihm von zuhause geschrieben, dass er doch bitte die von mir bezahlte Batterie, die Zündspule und Kosten für Sprit noch mit zurücküberweist, da ich bereits die Reparatur übernommen habe.
Jetzt hat er mich angerufen, droht mit Anwalt und will dass ich das Auto nehme. Habe ihm angeboten auf Erstattung aller Auslagen zu verzichten und ihn gebeten mir lediglich die 700 Euro zurück zu überweisen. Lässt sich nicht darauf ein. Weiß nun nicht, wie ich mich verhalten soll. Dachte eigentlich ich wäre ihm damit weit entgegengekommen, zumal das Auto jetzt wieder anspringt. Bin ich verpflichtet das Auto zu nehmen?
Bitte antworten Sie mir schnell, da das Schreiben von seiner Rechtanwältin sonst auf den Weg geht. Vielen Dank
Mit freundlichem Gruß




