366.277
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1087 Besucher | 16 Anwälte online
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook

Können Komödianten abgewandelt in eigener Werbung verwendet werden


| 05.08.2008 17:05 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Stark




Meine PR-Agentur möchte Postkarten und ggf. Anzeigen schalten, in denen jeweils einfarbig zwei skizzierte Personen im Vordergrund stehen, die an Dick und Doof (Stan Laurel/Oliver Hardy) erinnern. Die Vorlagen wurden von einem Grafiker vektorisiert, verfremdet und vergröbert, trotzdem kann man natürlich auf die beiden schließen, die inhaltliche Nähe ist ja auch gewünscht. Aber es lässt sich nicht mehr auf ein Bild oder einen bestimmtes Foto schließen. Trotzdem bleibt meine Sorge, ob ich damit Urheber-/Marken- oder sonstige Rechte verletze und am Ende verklagt werde. Ist damit zu rechnen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema:
Werbung verwendet eigener
06.08.2008 | 00:28

Antwort

von

Rechtsanwalt Sebastian Stark
34 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Ihre Frage möchte ich folgt beantworten:

Nach dem KunstUrhG haben die auf dem Orginalbild abgebildeten Personen ein Schutzrecht gem § 22 KunstUrhG – Recht am eigenen Bild. Dieses erlischt jedoch, auch für deren Angehörige gem. § 22 S.3 KunstUrhG zehn Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person. Je nachdem wann die Komödianten verstorben sind dürfte dieses somit niczht mehr greifen.

Nach dem UrhG (§ 72 UrhG) geniessen Lichbilder den Urheberschutz der §§ 2 folgende UrhG. Im Falle einer Bearbeitung kommt jedoch u.U. § 3 S.1 UrhG zur Geltung. Hiernach gilt eine Bearbeitung des ursprünglichen Werkes als als selbstständiges Werk, wenn hierin eine persönliche geistige Schöpfung des Bearbeiters zu sehen ist. Unwesentliche Bearbeitungen werden gem. § 3 S.2 UrhG nicht als solche gewertet. Es kommt in Ihrem Fall somit entscheidend darauf an, wieweit das ursprüngliche Bild durch den Bearbeiter verändert wurde. Je grösser die Veränderungen desto eher wird eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 3 S.2 UrhG zu bejahen sein.

Sollte das Bild / die Komödianten als Marke eingetragen sein, laufen Sie Gefahr im Wege einer Markenrechtsverletzung in Anspruch genommen zu werden.

Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, sollten noch Unklarheiten bestehen nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stark, Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 06.08.2008 | 09:09

Danke für Ihre Antwort. Sie sind länger als zehn Jahre tot und die Bearbeitung ist umfassend. Deshalb sehe ich vor allem die Gefahr eines Markeneintrags, Dick und Doof könnten von Verwertern
als Marken eingetragen sein wie es auch die Flaschenform von Coca Cola ist. Wo kann ich in Erfahrung bringen, ob und von wem Dick und Doof bzw. ihre äußere Erscheinung eingetragene Marken oder Gebrauchsmuster sind, deren Rechte ich durch die Verwendung in der Anzeige verletzten würde?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 06.08.2008 | 10:14

Sehr geehrter Fragesteller,

diese Auskunft kann Ihnen das Deutsche Marken und Patentamt (DPMA) geben. Dieses finden Sie auch im Internet unter: www.dpma.de

Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stark, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers |


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Antwort war okay für mein Gebot in Höhe von 25 Euro. Meine Rechtsproblem lässt sich eben leider nicht "via Ferndiagnose" abschalten. "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sebastian Stark »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5.0

Antwort war okay für mein Gebot in Höhe von 25 Euro. Meine Rechtsproblem lässt sich eben leider nicht "via Ferndiagnose" abschalten.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sebastian Stark
Konstanz

34 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht