Frau versucht den Umgang mit Kindern uz unterbinden. Familienrecht
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Frau versucht den Umgang mit Kindern uz unterbinden.


07.05.2005 11:05 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von




Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Dezember 2004 bin ich von meiner Frau gescheiden worden. Amtsgericht Miesbach - Oberbayern. Ich habe zwei Kinder 7 Jahre, 4 Jahre die sich bei der Mutter aufhalten. Laut des Gerichtsurteils dürfen meine Kinder jedes zweite Wochenende bei mir verbringen. Das funktioniert bedingt gut - die Übergabe der Kinder erfolgt oft bei Abwesenheit der Mutter Frau, sondern von Ihrem Freund schnell und ziemlich angespannt. Ich bin mit Ihrer Abwesenheit dabei nicht einverstanden, da es immer Kinderbezogene Sachen zu besprechen gibt. Zuletzt habe ich die Kinder vor einer Wochegesehen. Meine ehemalige Frau versucht den nächsten Kontakt zu verbieten und nennt keine Alternativen und auch keinen sachlichen Grund dafür (Sie hätte etwas mit Ihrem Freund geplant). Demnach könnte ich meine Kinder erst nach 4 Wochen sehen und das nur wenn sie nichts neues ausdenkt. (Entfernung zwischen uns 110 km) Der telefonische Kontakt einmal in der Woche wird auch sehr erschwärt. Meine Kinder hängen sehr an mir. Meine ehemalige Frau versucht den Kontakt von Kindern zu mir bewust zu Gunsten Ihres Freundes zu schwächen.

Ich möchte meine ehemalige Frau mit Hilfe Ihrer Autorität:

1.) Zum einlenken bringen und meine Kinder doch zum regulären Termin am nächsten Wochenende sehen. (Es ist ein langes Wochenende und ich ahbe bereits meine Kinder vor einer Woche zu meniem Geburtstag eingelden und denen es versprochen - es wäre auch der reguläre Termin)

2.) Sie zur Bessinung aufzufordern, da sie anstrebt mir die Kinder durch List zu enziehen. (Damit man spätere Eskallation vermeidet.)

Meine Frage an Sie :

Würden Sie zu Pkt. 1. und 2. ein entsprechendes Schreiben an meine ehemalige Frau formulieren und versenden?

Wenn ja, welche Informationen benötigen Sie von mir.
Ich bin momentan mit keinem Anwalt Vorort im Kontkt und das möchte ich auch zuerst vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,


P.S.: Ich bin hier das erste Mal und werde zuerst einen Beitrag von 20,-- Euro einsetzen. Bitte machen Sie mir einen kurzen Kostenvoranschlag für meine Antwort. Vielen Dank.
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Frau Kindern Umgang
Antwort vom
19.05.2005 | 14:26
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne wie folgt:

Generell ist solange nichts gegen das Abholen durch den neuen Freund Ihrer Frau einzuwenden, solange dies nicht für eine psychischen Belastung für das Kind wird. Denn generell sollen Kinder nach einer Trennung auch das neue soziale Umfeld der Eltern kennen lernen. Wenn kinderbezogene Sachen zu besprechen sind, sollten Sie allerdings-falls noch nicht geschehen-Ihre ehemalige Frau darauf ansprechen, daß diese Dinge zwischen Ihnen beiden besprochen werden.
Laut Gerichtsurteil steht Ihnen das Umgangsrecht alle 14 Tage zu.
Ich bin sehr gerne bereit, eine dementsprechende Aufforderung an Ihre Frau zu senden. Einen Kostenvoranschlag kann ich Ihnen unterbreiten, nachdem ich einige Informationen von Ihnen erhalten habe, die wir persönlich klären sollten.Bitte melden Sie sich hierfür bei mir.

Ich hoffe, Ihnen fürs erste weitergeholfen zu haben und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Marina Spiertz
Rechtsanwältin
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