DE Frage geschrieben am 30.07.2008 15:32:00

Betreff: Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615L


Rechtsgebiet: Familienrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1353
Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

Ich habe ein uneheliches Kind (geb. 01.11.2004), welches bei der Mutter lebt mit der ich kein Kontakt mehr habe und mit der ich auch nie in einer Eheähnlichen Beziehung gelebt habe.

Ich zahle regelmäßig Unterhalt (nach gesetzlichen Vorgaben) an das Kind über das JobCenter.

Seid längerem fordert das JobCenter, dass ich für die Zeit vom 01.06.2006 bis 31.08.2006 (in der Zeit war die Mutter Arbeitslos) einen Betreuungsunterhalt in Höhe von 681,- € (3x 227,-)an die Mutter meines Kindes Zahlen soll bzw. an das JobCenter.

Zur zeit der Prüfung verfügte ich über ein Nettoeinkommen in Höhe von 1454,- abzüglich des Kindesunterhalts in Höhe von 233,-. Verbleibt ein Resteinkommen in Höhe von 1221,. wovon nach aussage des Klägers 227,- Betreuungsunterhalt abgehen sollen und mir somit ein angemessener Selbsterhalt in Höhe von 995,- bleibt.

Da ich mich bis heute geweigert habe diesen Betrag in Höhe von 681,- zu zahlen, wurde am 20.07.2008 Klage beim Amtsgericht eingereicht.

Ich werden nun aufgefordert nach § 273 ZPO mich innerhalb von 2 Wochen zu äußern ob ich mich gegen die Klage verteidigen möchte.

Nun zu meiner Frage: Wie soll ich vorgehen? Sollte ich den Betrag in Höhe von 681,- € begleichen oder sollte ich dem Klageanspruch entgegenwirken. Wie sehen meine Chancen aus?

Ich freue mich auf ein Feedback.



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