Mieterrecht bei Einliegerwohnung
30.07.2008 15:22 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Marco Liebmann
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Ich habe die Hochparterre Wohnung in einem Zweifamilienhaus angemietet. Die Vermieter wohnen oben drüber. Es gibt nur einen gemeinsamen Eingang in’s Haus, die Wohnungen haben getrennte Eingänge, haben jedoch das Treppenhaus, die Heizungsanlage, den Kellerbereich sowie den Garten gemeinsam. Verbrauchszähler sind an den Heizungen und im Bad nicht vorhanden, so daß weder Warmwasser- noch Heizungsverbrauch getrennt abgerechnet werden kann. Die Stromzähler sind getrennt.
Die Kündigungsfrist ist im Mietvertrag mit 3 Monate angegeben. Ich bin am 01. Mai 2008 eingezogen und habe vor Ende Juni das unbefristete Mietverhältnis zum 30. Juni gekündigt. Die Gründe sind Belästigung durch Lärm (Haus ist sehr hellhörig, der Treppenaufgang aus knirschendem alten Holz und oberhalb/neben meinem Schlafzimmer), Geruch & Ungezieferbelästigung (Vermieterin betreibt eine Kürbis & Tomatenkultur vor meinen Fenstern und düngt gerne “biologisch”, Kompost im Garten unweit der Terasse, gut versteckt hinter einem Kirschbaum), Belästigung durch die Vermieter (abendliche Rundgänge um das Haus, mit Kontrollblicke in meine Fenster), Differenzen über meine Katze.
Ich habe die Gründe in der Kündigung nicht angegeben. Ich wollte anstatt dessen vom Recht Gebrauch machen, drei Nachmieter zum 01.09.08 vorzuschlagen. Dies war auch abgesprochen. Als ich die erste Besichtigung letzten Sonntag hatte, sprachen meine Vermieter die Interessenten nach der Besichtigung im Garten an, mit dem Hinweis, ich hätte die Wohnung nicht zu vermieten, das wären sie. So werden die Leute nur abgeschreckt. Ich sehe mich gehindert.
Ich möchte gerne natürlich vermeiden, die Miete für September zahlen zu müssen. Die Miete für August ist schon überwiesen.
Ferner, wenn ich Besichtigungstermine vergeben soll, dann wäre das aufgrund meiner eigenen Umzugsvorbereitungen und aus beruflichen Gründen vor Ende August schlecht möglich. Ehrlich gesagt, sehe ich es auch kaum mehr ein.
Ich habe jetzt meinen Vermietern angeboten, auf Basis eines Auflösungsvertrags des Mietvertrags im gegeseitigen Einvernehmen zum 31. August ’08, bereits Anfang August auszuziehen, und die Schlüssel gleich darauf abzugeben. Ich warte gerade auf Antwort.
Meine Fragen:
Gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten auch für eine Einliegerwohnung, bin ich überhaupt dazu gesetzlich verpflichtet ?
Kann ich aufgrund oben aufgelisteten Kündigungsgründen mit einer fristlosen Kündigung folgen, womit ich keine Verpflichtung mehr hätte, vorausgesetzt natürlich ich ziehe gleich am selben Tag aus ?
Wie weit vor Mietvertragsende wäre ich gesetzlich verpflichtet Besichtigungen einzuräumen und wieviele Termine ?









