Zur sehr hochen Geldstrafe verurteilt *Berufung?*
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
| in unter 2 Stunden
Hallo
Bin heute zu 150 * 40 euro Tagessätzen zahlbar in 250.- euro Raten vor dem Amtsgericht verurteilt worden.
Staatsanwalt hat 4 Monate auf Bewährung gefordert doch denke ich das der Richter mich irgendwie nicht leiden konnte.
Zur Sache, die Körperverletzung passiert nach eine nächtlichen Ruhestörung meines Nachbarns der uns schon seit Januar terrorisiert, die Körperverletzung war eine Ohrfeige die er bekommen hat weil er an dem Abend ca. 24h meine Frau beleidigt hatte wo ich um Ruhe gebeten habe. Mir und meiner Frau wurde wohl nicht geglaubt, der Nachbar und sein Bruder haben ausgesagt ich hätte sofort zugeschlagen, erst hieß es ich habe mit der Faust zugeschlagen dann doch nicht bzw. der eine so der andere wieder anders. Ich denke weil ich Vorbestraft bin 1989, war das hier wohl *einmal schlecht immer schlecht?* uns wurde nicht geglaubt obwohl ich nie bestritten habe ihn nicht geschlagen zu haben und das bei der Polizei auch sofort zugegeben habe. Er war beim Arzt und hatte Rötung an der Wange und Lippe - angeblich.
Nunja, ich muss jetzt inkl. aller Kosten um die 8.000.- euro wegen einer Ohrfeige bezahlen, ist das rechtens und habe ich eine Chnace einer Minderung wenn ich Berufung einlege?
Zudem weiß ich nicht wie ich das Geld "Raten a 250.- euro vom Richter sofort festgelegt" herholen soll, verdiene nicht viel, Frau ist Arbeitslos, Kind geht zur Schule, habe einen Kredit am laufen, wenn ich die 250.- euro im Monat zahle dann weiß ich nicht wie ich meine Familie weiter ernähren soll, verdiene nur sehr wenig, darum kann ich mir auch keine Rechtschutzversicherung leisten, keinen Anwalt. Was kann ich tun? diese Geldstrafe kann ich nicht bezahlen nie und nimmer.
Geldstrafe verurteilt









