Kündigung § 20 VBG nach Schadenfall
29.07.2008 22:20 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
die Allianz hat nach Schadenfall gem og Vorschrift in den Versicherungsbedingungen gekündigt. Die Kündigung ist vor Abrechnung des Schadensfalls erfolgt - also in jedem Fall innerhalb der Monatsfrist zugegangen.
Meine Frage jetzt :
- der Schadensfall war am 13.2.2008. Die Kündigung erfolgte am 30.6.2008. Der Schaden ist noch nicht reguliert. Muss ich mit einer Kündigung so lange nach Schadenseintritt (knapp 5 Monate)noch rechnen ? Schließlich hätte die Versicherung so ein "ewiges" jederzeitiges Kündigungsrecht wenn und solange sie den Schaden nicht abrechnet.
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung
Kündigung









