Erbe ausgeschlagen-Bestattungskosten
28.07.2008 16:17 |
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Hallo,
mein Vater ist vor einer Woche gestorben. Er war Sozialhilfeempfänger und schwer krank. Er hat seinem Arzt gesagt, ich soll alles erledigen, wenn was ist. Ich habe noch zwei Schwestern, aber eine ist unbekannt. Also habe ich mit dem Bestattungsunternehmen verhandelt. Letzten Freitag habe ich dann auch noch das Erbe in meinem und in dem Namen meines Kindes ausgeschlagen, da mein Vater auch verschuldet war.
Als ich dann den Kostenvoranschlag erhalten habe, bin ich damit zum Sozialamt. Dort erklärte man mir ganz trocken, ich habe jetzt ca. € 3.500 mehr Schulden, da ich für die Beerdigung hafte. Ich könnte einen Antrag stellen und dann wird evtl. etwas von meinen 1/3 Teil übernommen und den Rest müsste ich dann in einem Zivilverfahren von den anderen wieder holen.
Auch wenn ich nicht vom Staat abhängig bin, berufstätig so weit möglich, allein erziehend (Sohn 11 Jahre) habe ich keinen einzigen Euro übrig, das ist jederzeit leicht nachweisbar.
Obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe, soll ich mich jetzt um die Auflösung der Whg. und
Kündigung des Mietvertrages sowie Telefon etc. kümmern. Meine Schwester ist vermögend, doch will Sie auch das Erbe ausschlagen um nichts zahlen zu müssen. Leider ist unser Verhältnis sehr angespannt.
Meine Frage: Durch meine Gutmütigkeit die Beerdigung zu regeln, hafte ich jetzt für alles? Die Beerdigungskosten sind gering gehalten. Aber ich habe nichts mit dem ich haften könnte. Mein Nettoeinkommen liegt bei ca. € 1.466 Euro inkl. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss € 168,-
Was muss ich jetzt tun? Auch mit dem Beerdigungsinstitut? Beerdigung ist am 04.08.08.
Lieben Gruß und Danke für eine schnelle Antwort.
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