DE Frage geschrieben am 16.07.2008 02:20:00

Betreff: Gibt es in Deutschland und den USA Terrorgesetze, die die Meinungsfreiheit untergrabe


Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1983
Sehr geehrte Anwälte,


es gibt mittlerweile in Net in dubiosen und weniger dubiosen Quellen mehrere Berichte Filme etc.
Eine der bekannteren Filme, die ich nicht vllumfänglich teile, der aber trotzdem sehr unterhaltsam ist, ist der Film "Zeitgeist", wobei ich nun hier aber nicht den Link posten möchte.

Kurz und knapp ist es ein Verschwörungsfilm, der angeblich das absurde am Glauben aufdeckt, erzählt, wie die USA hier Kriege provozieren und somit versuchen, über die Tricks schliesslich die Weltherrschaft mit RFID Chips etc. zu erreichen.

Kurzum, dieser Film glaubt nicht an den internationalen Terror und scheint sehr amerikaktisich zu sein.

Dürfte man nun aus Deutschland heraus, so einen Film weiter bekannt machen, ihn Bekannte in den USA erzählen und den Link dorthin senden oder dies auch veröffentlichen ?
Würde man sich da nach Deutschen Recht strafbar machen und würde, wenn man sich in den USA damit strafbar macht, die Deutsche Regierung wegen des postens so eines Link im Net diese Person, die das gemacht hat, ausliefern ?

Wie wird so was eingestuft, ist das Terrorismus oder handelt es sich hier um Spam ?
In den USA gab es dazu ja schon einige Urteile, allerdings wurden die teilweise wieder aufgehoben !

Darf man in einem Messenger oder auch per Internet negatives über die USA aus Deutschland auch in die USA verbreiten ?
Also darf man beispielsweise sagen, hier hat di eRegierung was vertuscht oder darf man sich zumindest auf gewissen Quellen berufen ?
Soweit ich weiss ist es doch so, dass man in einer freien Gesellschaft alles sagen darf, was man beweisen kann bzw. was andere nicht über Maßen verletzt und was eine Tatsachenbeschreibung ist.
Soweit man die passenden Quellen nennt und man hier nicht ganze Gruppen im In und Ausland denunziert, dürfte dieses doch legal sein oder ?

Der Straftatbestand der Verleumdung, betrifft ja nur bestimmte ienzelne Personen aber keine ganze Gruppe oder ?

Wenn man beisielsweise auf dem Standpunkt steht, nicht alles zu Glauben, was dieser zweistpndige Film sagt, man ihn aber für unterhaltsam hält und ihn bekannt macht, ist das schon strafbar, vielleicht ne Art Beihilfe oder so was ?

Es wäre nett, wenn sie da Licht ins dunkle bringen würden und mir die passenden Gesetze dazu nennen würden.


Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage.

Ich muss vorweg schicken, dass ich den Film selbst nicht kenne. Daher kann ich die diesbezüglichen Fragen nur allgemein beantworten.

Die deutschen Gesetze gegen die Terrorbekämpfung zielen im Allgemeinen nicht gegen die Meinungsfreiheit, sondern eröffnen dem Staat lediglich mehr Überwachungsmöglichkeiten bei dem Verdacht terroristischer Straftaten. Wesentliche Änderungen durch neue Straftatbestände waren damit nicht verbunden.

Sofern Sie Bekannte auf diesen Film aufmerksam machen, ist dies nach deutschem Recht nicht – nach dem von Ihnen beschriebenen Inhalt - nicht strafbar. Sollten Sie den Film verbreiten (d.h. etwa über das Internet öffentlich zugänglich machen), so kommt eine Strafbarkeit nach deutschem Recht nur dann in Betracht, wenn der Film als Propagandamittel einer verfassungsfeindlichen Organisation zu werten wäre, §§ 86, 87 StGB.

Die amerikanischen Gesetze mögen hier möglicherweise etwas restriktiver sein, eine Auslieferung haben Sie jedenfalls keinesfalls zu befürchten, da kein deutscher Staatsbürger an das Ausland ausgeliefert werden darf, Art. 16 Abs. 2 GG. Sofern Sie in großem Umfang SPAMs verschicken, können Sie sich in den USA jedoch schadensersatzpflichtig und meines Wissens alleine deswegen – unabhängig des Inhalts der Nachrichten - strafbar machen. Denkbar wäre auch, dass Sie zukünftig Probleme haben könnten, in die USA einzureisen.

Auch können Sie grundsätzlich negatives über die USA oder Deutschland verbreiten ohne sich damit strafbar zu machen. Tatsachenbehauptungen sind dabei in der Regel unproblematisch. Sofern Sie Vermutungen, unwahre Tatsachen wider besseres Wissen oder Meinungen äußern, sind nach deutschem Recht die Vorschriften §§ 185 – 188 StGB zu beachten. Dabei kann eine Beleidigung auch gegen eine Personengruppe begangen werden.

Sofern Sie sich nicht den Inhalt des erwähnten Filmes werbend zu eigen machen sollten – wenn dieser überhaupt strafrechtliche Relevanz haben sollte -, ist eine (auch öffentliche) Auseinandersetzung damit jedenfalls strafrechtlich unerheblich.

Haben Sie bitte Verständnis, dass aufgrund der allgemeinen Angaben keine abschließende Antwort auf Ihre Fragen gegeben werden kann. Dennoch hoffe ich, dieser Beitrag ermöglicht Ihnen eine erste Orientierung.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt


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Gute Antwort, mittlerweile ist es gut, dass Obama bald regiert, vielleicht ändert sich was.


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