Zwangversteigerung: Nutzungsentschädigung und Recht auf Anspruch Einbauküche
05.07.2008 18:02 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Marco Liebmann
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Situationsbeschreibung
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Wir haben ein 2-Familienhaus in einer Zwangsversteigerung, exakter einem Teilversteigerungsverfahren zwischen 2 Geschwistern nach gemeinsamen Erbe ersteigert.
Am Tag der Versteigerung haben wir die Schlüssel für das Haus, für die (ungenutzte) EG-Wohnung und den Keller erhalten.
Der Herr gegen den das Teilversteigerungsverfahren eingeleitet wurde, bewohnt noch die OG-Wohnung und nutzt Garage, Dachgeschossboden und Keller.
Nachdem wir uns gütlich mit ihm nicht auf einen Auszug einigen konnten, haben wir ein Zwangsräumungsverfahren eingeleitet, das in Kürze vollzogen wird.
Der von der Zwangräumung betroffene Herr hat sich nun bei uns gemeldet und möchte vor dem Stichtag ausgezogen sein. Da er in der Vergangenheit nicht an mündliche getroffene Vereinbarungen gehalten hat, haben wir dieses Ansinnen zwar begrüßt, aber die Zwangsräumung aufrecht gehalten.
Fragen
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Es stellen sich uns nun folgende Fragen:
( 1 ) Da wir die eine Wohnung und die Garage gar nicht und den Dachboden und Keller nur eingeschränkt nutzen konnten (Besichtigung, aber keine Renovierung oder Eigennutzung) möchten wir gegen den Herrn (Entschädigungs)Ansprüche stellen.
=> Ab wann (z.B. Tag der Versteigerung?) und in welcher Höhe können wir Ansprüche geltend machen?
( 2 ) Der Herr gegen den wir die Zwangsräumung beantragt haben, hat vor ca. 3 Jahren eine Einbauküche für die von ihm bewohnte Wohnung gekauft und eingebaut.
Zur Erstellung des Gutachtens wurde die Wohnung besichtigt und die Einbauküche war zu dieser Küche auch bereits vorhanden. Trotzdem ist die Küche in dem vor 1,5 Jahren erstellten Wertgutachten für die Zwangsversteigerung nicht erwähnt.
=> Haben wir mit Ersteigerung des Hauses auch diese Einbauküche erworben?
Trifft nicht Ihr Problem?
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