Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung § 81b StPO
Hallo liebe Damen und Herren,
ich möchte gleich zum Fall kommen.
(Ich möchte im Vorfeld beifügen das ich mich an Details nicht vollständig erinnern kann, bezüglich auf den Abend vom 16.05.2008)
ich bin am 16.05.2008 auf dem Sommerfest von meiner Firma gewesen wo wir gegessen und getrunken haben,2-3 Bier und vielleicht 2-3 Liköre dann verlassen mich meine Erinnerung ca.20.00Uhr!ich muss sehr betrunken gewesen sein und auch schon auf der Feier aufgefallen sein, wie habe ich keine Ahnung!
jetzt kann ich nur sagen was mir erzählt wurden ist von meiner Freundin und einen Arbeitskollegen, es muss wohl ca.22.00Uhr gewesen sein, wo mich ich ein Arbeitskollegen nachhause gefahren hat er ist nicht ortskundig gewesen! nach seiner Aussage muss ich ihm gesagt haben das er mich an der Ecke xx raus lassen kann weil ich hier wohne, laut Aussage von meinen Kollegen konnte ich nicht mehr richtig laufen und nicht mehr reden, ob es bei meiner Wohnung gewesen ist habe ich keine Ahnung, ich denke eher nicht, weil ich versucht habe meine Freundin anzurufen was nicht mehr geklappt hat so richtig und Sie mich gesucht hat und nicht gefunden hat, erst 30Min später also ca.22.30-22.45 Uhr sind wir uns dann in der Nähe meiner Wohnung begegnet, sie hat mich dann mit genommen in unsere Wohnung! was dann passiert und warum habe ich bis heute noch keine Ahnung.
Ich bin dann wohl in meiner Wohnung handgreiflich gegen meiner Freundin geworden laut Aussage von ihr, was ja im nachhinein auch stimmt bis ein Nachbar die Polizei gerufen hat und die Polizei mich mit genommen hat, ich habe Widerstand gegen die Polizei geleistet und bin dann Irgendwann in einer Zelle aufgewacht ca.5 Uhr morgens, die Polizei muss mich sehr rabiat behandelt haben, weil ich an beiden Ellenbogen ca.20cm von oben und unten schwarze Blutergüsse hatte Vollflächig die Ich mir nicht selber zugezogen haben kann. Wegen dieser Sache habe ich auch meinen Arbeitsplatz in meiner Firma verloren.
Danach ca.3oder 4 Tage habe ich mir einen Anwalt genommen den ich alles so gesagt habe wie ich es hier geschrieben habe, der den Fall dann auch übernommen hat und Akteneinsicht beantragt hat das muss wohl so am 22-23.5.2008 gewesen sein. Bis zum heute hat sich da noch nichts getan, am 26.06.2008 habe ich von der Polizei eine Vorladung bekommen das ich am 02.07.2008 um 10.30Uhr zur erkennungsdienstlichen gem.$81 b StPO Behandlung kommen soll, darauf habe ich ihn angerufen und erfahren das er ihm Urlaub ist, in meiner Kanzlei hat man aber schon gewusst das ich da hin muss ???laut Aussage von einer Sekretärin hat schon eine Frau xxx von der Polizei angerufen!!! ob es wegen der Vorladung gewesen ist habe ich keine Ahnung??und auf Aussage von der Sekretärin soll ich da hin gehen, ich habe gefragt ob mich nicht ein anderer Anwalt kurz beraten könne, darauf Sie sind alle beschäftigt es wird mich dann aber ein Anwalt zurück rufen!! was nicht der Fall gewesen ist bis heute.
Durch die Vorladung bin ich erstmals in Kenntnis gesetzt worden gegen was in meiner Sache ermittelt wird ich habe einen Nervenzusammenbruch bekommen.
Vorladung
Sehr geehrter Herr xxxxx
Im Ermittlungsverfahren wegen
§212 StGB i.V.m Versuch gem. §22.23 StGB, Bedrohung gem. §241StGB;
Gefährliche Körperverletzung §§ 223,224 i.V.m Häuslicher Gewalt werden Sie gebeten am 02.07.2008 um 10.30 Uhr unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden erkennungsdienstlichen
gem.§81 b StPO zu behandeln.
Seit dem Vorfall am 16.05.2008 bin ich in NEUROLOGIN UND PSYCHIATERIN Behandlung wegen akuter Suizidgefahr und auch krankgeschrieben bis 15.07.2008
kann mir jemand einen Ratschlag geben, wie ich mich verhalten, - oder welchen Weg ich einschlagen soll?
Vielen Dank im Voraus
Vorladung StPO Behandlung









