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Pfändungsfreibetrag


27.06.2008 10:22 |
Preis: ***,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter




Ich bekomme € 1.010,00 an Arbeitsunfähigkeitsrente aus einer privaten Versicherung. Sonst nichts.

Es besteht noch Unterhaltrückstand für meine Tochter. Das Amt hat jetzt verlangt, dass ich eine e.V. abgebe. Habe ich auch getan.
Nun will das Amt meine Rente pfänden.

Wie hoch ist der Betrag der nicht gepfändet werden darf. Mein Krankenkassenbeitrag beläuft sich auf € 200,00.

Kann man den Betrag erhöhen lassen (vom Gericht) ??
27.06.2008 | 12:30

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
781 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Die Pfändungsfreigrenze gem. § 850 C ZPO ist von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Familienangehörigen abhängig. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gibt es zunächst den Pfändungsfreibetrag.

Bis zu einem Betrag von € 989,99 ist der pfändbare Betrag € 0,-. Bei einer unterhaltspflichtigen Person beträgt der Pfändungsfreibetrag € 1.359,99.

Auf Antrag bei dem Vollstreckungsgericht kann gem. § 850 f ZPO der unpfändbare Betrag erhöht bzw. abgeändert werden. Hierbei müssen Sie nachweisen, dass bei Anwendungen der Pfändungsgrenzen der notwenige Lebensunterhalt für sich und den zum Unterhalt verpflichteten Personen nicht gedeckt ist.

Auf Grund Ihrer Angaben dürfte demnach kein pfändbarer Betrag zu ermitteln sein, so dass es auch keinen Antrag auf Änderung des unpfändbaren Betrages bedarf. Im übrigen ergibt sich aus § 850b ZPO, dass Renten bzw. Unterhaltsrenten, die auf einer Verletzung
des Körpers beruhen nur bedingt pfändbar sind.

Ich hoffe Ihnen einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.

Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

ANTWORT VON
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Bad Nauheim

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