Kindergeld - Einkünfte über 7680 Euro
23.06.2008 22:14 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn liegt in diesem Jahr wahrscheinlich mit seinem Ausbildungsgehalt über den 7680 Euro. Ich habe bereits die Sozialabgaben, die Firmenrente u. die AN-Pauschale in Höhe von 920 € abgezogen. Er liegt ca. 100 € darüber. Ich möchte gegen den Ablehnungsbescheid der Familienkasse Einspruch einlegen. Gibt es nicht ein Urteil bzw. anhängiges Verfahren, dass das Kindergeld nur prozentual gekürzt werden darf? Wie kann ich den Einspruch formulieren? Vielen Dank und freundliche Grüße aus München
Trifft nicht Ihr Problem?
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