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Kindergeld - Einkünfte über 7680 Euro


23.06.2008 22:14 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn liegt in diesem Jahr wahrscheinlich mit seinem Ausbildungsgehalt über den 7680 Euro. Ich habe bereits die Sozialabgaben, die Firmenrente u. die AN-Pauschale in Höhe von 920 € abgezogen. Er liegt ca. 100 € darüber. Ich möchte gegen den Ablehnungsbescheid der Familienkasse Einspruch einlegen. Gibt es nicht ein Urteil bzw. anhängiges Verfahren, dass das Kindergeld nur prozentual gekürzt werden darf? Wie kann ich den Einspruch formulieren? Vielen Dank und freundliche Grüße aus München
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 136 weitere Antworten zum Thema:
Kindergeld Einkünfte
23.06.2008 | 22:24

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Gerichtentscheidung, daß das Kindergeld bei Überschreiten der Grenze von € 7.680 nur prozentual gekürzt werden darf, ist nicht bekannt. Die Rechtslage sieht für diesen Fall vielmehr vor, daß kein Kindergeldanspruch mehr besteht.

Selbstverständlich können Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen - das ist innerhalb der Einspruchsfrist formlos möglich. Es genügt die Mitteilung an die Familienkasse, daß Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

Der Einspruch könnte ggf. mit der fehlenden Berücksichtigung besonderer Ausbildungskosten begründet werden, ggf. ist auch die Berechnung fehlerhaft. Das kann aber an dieser Stelle mangels Kenntnis des Bescheides nicht festgestellt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




--
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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