Beschäftigungsverbot Schwangerschaft
| 23.06.2008 13:21 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite bei einer privaten Sicherheitsfirma am Flughafen. Unsere täglichen Aufgaben sind: bewaffnet an der Sicherheitskontrolle zu stehen und eskalierende Situationen zu klären und dann bestreifen wir noch per Fahrzeug das Flughafengelände, wo wir an verschiedenen Eingängen stichprobenartig die Mitarbeiter kontrollieren.
Nun bin ich in der 9 Woche schwanger. Im Mutterschutzgesetz kann ich über diese Tätigkeiten nichts finden. Sind sie mir weiterhin erlaubt? Bis jetzt liefen die Eskalationen an der Sicherheitskontrolle meist verbal ab, aber meine Aufgabe ist es, wenn es weiter eskaliert, die entsprechende Person aus dem Sicherheitsbereich zu entfernen. Der Dienst wird alleine ausgeübt.
Kann der Arbeitgeber sich darauf berufen, das es bis dato meist verbale Auseinandersetzungen waren? Irgendwann ist immer das erste Mal, zudem wird man mit zunehmender Körperfülle auch etwas ungelenker etc.
Beim Streifendienst ist bis dato auch noch nichts vorgefallen, aber auch hier sind wir ja wieder dafür zuständig, falls mal etwas passiert. Der Streifendienst wird zu zweit aussgeführt.
Bei meiner Firma handelt es sich um eine größere Firma, mit mehreren Standorten, es gibt auch nur Pförtnerdienste. Kann mein Arbeitgeber mich versetzen und wie weit muß ich in Kauf nehmen?
Im Moment fahre ich 60km zur Arbeit, die anderen Objekte liegen etwa 100km entfernt. Bei den heutigen Spritpreisen finde ich es unzumutbat, aber ich finde auch hier nichts über die Rechtslage.
Nun hatte ich eine Beschäftigungsverbot in Betracht gezogen, aber dies wird wohl nur auf gesundheitlicher Basis ausgesprochen. Ich finde das Leben meines Kindes schon gefährdet wenn ein hysterischer Passagier gesagt bekommt , das er Übergepäck hat oder bestimmte Sachen nicht im Handgepäck transportieren darf und er daraufhin ausflippt.Das ist eine tägliche Standardsituation. Aber man weiß nicht, ob er handgreiflich wird und ich habe Garantenstellung, ich habe folglich die Situation zu klären.
Vielen Dank!
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