Satirische Webseite von großem deutschen Magazin als wahr dargestellt Medienrecht
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Satirische Webseite von großem deutschen Magazin als wahr dargestellt


| 20.06.2008 20:52 |
Preis: ***,00 € |

Medienrecht


Beantwortet von




Eins der größten Magazine hat meine Webseite entdeckt und ist meiner Satire aufgesessen. Ich habe so getan, als ob ich unter einer 0900-Nummer Tipps für Arschbomben (Kunstspringen - Turmspringen) anbiete für 130,- Euro / Anruf und nur im extrem Kleingedruckten den Preis nennen würde. Die Nummer ist nur 5-stellig und frei erfunden. Einen Telefontarif zu 130,- Euro pro Anruf gibt es überhaupt nicht.

Nun stellt mich die Online-Ausgabe mit Millionen Leser dieses Magazins als Abzocker im Graubereich des Betruges dar, hat eine Bilderserie meiner satirischen Webseite veröffentlicht und behauptet mir gegenüber, ich hätte nicht klar genug zum Ausdruck gebracht, dass es Satire ist.

Spätestens ein Anruf bei der Telekom hätte genügt um festzustellen, dass es diese 5-stellige mit "1" beginnende 0900-Nummer gar nicht geben kann und dass kein Telefonat 130 Euro kosten kann pro Anruf.

Arschbomben-Tipps gibt es von mir gratis. Bisher hat auch jeder die Satire verstanden.

Ich habe der Redaktion erklärt, dass es sich um eine Parodie auf die teuren Telefongebühren handelt und ich niemals 130,- Euro für einen Arschbomben-Tipp nehmen kann. Trotzdem weigert sich das Magazin, den Artikel zu ändern, weil man nicht sehen würde, dass es Satire ist. Bei der Titanic würde wenigstens dabei stehen, "Satire-Magazin".

Was kann ich tun, damit meine Satire nicht in einem seriösen großen Magazin weiterhin als wahr erscheint?

Es ist eine unwahre Tatsachenbehauptung, dass jemanden ein Anruf bei mir teuer zu stehen kommt. Ebenso ist es unwahr, dass man bei mir für einen telefonischen Arschbomben-Tipp 130,- Euro zahlen muss.

In Foren habe ich nun gelesen, ich sei ein mieser Geschäftemacher und Betrüger. Die bisherigen 2-3 Besucher auf meiner Webseite haben die Satire verstanden aber wenn so etwas dann ganz erst in dem größten politischen Magazin erscheint, glaubt der normale Leser, dass so etwas richtig recherchiert wurde.

Ich werde also aufgrund meiner privaten Webseite, die ich für paar Freunde gebaut habe und die von vielleicht 3 Leuten am Tag besucht wird bundesweit als Abzocker dargestellt. Viele Webseitenbetreiber haben den Artikel schon kopiert und auf ihre eigene Seite gestellt. Mein Geschäft leidet unter diesen unwahren Behauptungen.

Absichtlich auf Satire reinfallen und dann sagen, Sie haben ja nicht dazugeschrieben, dass es Satire ist, nun bleibt der Artikel so für immer bestehen.

Wenn man nach meinem Namen sucht:

"Wer Hilfe bei der "Arschbombe" sucht, blecht 129,95 Euro für einmal wählen."

Wenn Harald Schmidt sagt: "Das Heizöl ist so teuer, ich habe gestern abend bei mir zuhause drei Seevögel direkt verheizt."
dann darf man doch auch nicht in einem seriösen Magazin als wahr schreiben, "Harald Schmidt verbrennt zu Hause Seevögel".
Antwort vom
21.06.2008 | 11:20
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrem Problem erlaube ich mir, wie folgt Stellung zu nehmen:

Die einfachste Lösung für Ihr Problem wird es wohl sein - damit auch wirklich niemand etwas falsch verstehen kann - einen redaktionellen Hinweis auf Ihrer Webseite zu platzieren (evtl. unten auf der Seite kleingedruckt), daß es sich bei Ihren Darstellungen um Satire handelt. Allerdings ist es bei gesundem Menschenverstand Ihren Angaben zufolge auch so recht eindeutig zu verstehen, daß es sich bei den Darstellungen auf Ihrer Webseite nur um einen Witz handeln kann.

Sie könnten gegenüber dem Magazin, welches Ihnen betrügerisches Handeln unterstellt, die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen. Das Magazin behauptet unwahre Tatsachen, Wiederholungsgefahr halte ich prinzipiell für gegeben, so daß Ihnen ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Magazin zusteht. Ob Sie auch einen Anspruch auf Gegendarstellung haben, vermag ich nach den bisherigen Angaben nicht abschließend zu beurteilen. Eventuell wollen Sie mir im Rahmen einer kostenlosen Nachfrage sowohl Ihre Website mitteilen als auch die genauen Angaben in dem fraglichen Magazin, dann kann ich gerne noch das Bestehen eines Gegendarstellungsanspruches für Sie prüfen. Nach Ihren bisherigen Angaben wäre ich diesbezüglich aber optimistisch, daß ein Gegendarstellungsanspruch besteht.

Sofern Sie auf Ihrer Seite einen redaktionellen Hinweis platzieren, können Sie zukünftig relativ unproblematisch das Erscheinen derartiger Unterstellungen in der Presse verhindern. Bei nochmaligen unwahren Tatsachenbehauptungen Ihnen gegenüber könnten sich Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und insbesondere auch Schadensersatzansprüche für Sie ergeben.

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

K. Klimsch
Rechtsanwältin

Nachfrage vom Fragesteller 21.06.2008 | 17:42

OLG Karlsruhe: http://www.cbh.de/article12084-1999.html
Es kommt darauf an, wie der Leser den Sinngehalt der Äußerung versteht.
Ich habe Ihnen den Link zur Webseite per Email geschickt. Man findet es ja auch leicht in den Suchmaschinen, wenn man nach "Arschbomben Blocktarif" sucht. Damit die Satire noch deutlicher wird, habe ich geschrieben, dass bald ein Anruf 1000 Euro kosten wird. Die Seite wird nur von 3 Leuten am Tag besucht und hatte bisher nur Bedeutung für paar Freunde, die darüber lachen sollten. Das Magazin hat nun geschafft, dass Hunderttausende (Studenten) glauben, ich sei ein Abzocker. Auch die ganzen anderen Äußerungen geben dem Leser nichts anderes zu verstehen. Das Magazin sollte doch objektiv bleiben um selbst seriös zu bleiben.
Also was tun?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 21.06.2008 | 23:23

Hallo zurück, ich hab mir die Spiegel-Online-Seite angeschaut. Die Darstellungen des Spiegel in der Bilderserie sind juristisch relativ sauber gemacht, da im Prinzip nur dargestellt wird, was auf der Webseite zu sehen ist, mithin die Preisangaben für die vermeintlichen Auskünfte für "Arschbomben", "Rückwärtsspringen" etc., so daß es für einen Gegendarstellungsanspruch nicht ausreichen wird. Ähnliches gilt für die Darstellungen in dem Artikel für den Uni-Spiegel. Die Darstellungen sind juristisch im Rahmen des Zulässigen, weil der Spiegel später auch darstellt, daß es sich eventuell um Satire handeln könne. Auch stellt der Spiegel dar, daß es bereits Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Sie gegeben hat. Damit machen die leider nichts falsch, weil es ja zutreffend war, auch wenn sie dann nicht schreiben, daß sämtliche Verfahren mangels eines Tatverdachts wieder eingestellt wurden.

Dies hat zur Folge, daß das Prozeßrisiko für Sie recht hoch ist, gegen den Spiegel vorzugehen in Form von Gegendarstellungsansprüchen etc. Dazu müßte der Spiegel tatsächlich unwahre Tatsachen behaupten. Einziger Anhaltspunkt wäre hier die Sache mit den vermeintlichen Anrufpreisen - allerdings deutet der Spiegel selbst in dem Artikel an, daß es eventuell Satire sein könnte. Mit solchen Sätzen sichert der Spiegel sich dann juristisch ab.

Was Sie machen können und sollten ist, Spiegel-Online anzuschreiben (am besten durch einen Anwalt, das hat mehr Wirkung) und darzustellen, daß die Angaben auf deren Webseite für Sie so inakzeptabel sind, da es sich eindeutig um nicht ernst gemeinte Darstellungen auf Ihrer eigenen Seite handelt - was man im Übrigen wirklich sieht. Sie sollten Spiegel-Online auch auf die durch die Berichterstattung für Sie entstandenen negativen Folgen (Forumeinträge etc.) hinweisen und eine gefertigte Unterlassungserklärung mitschicken, in denen Sie Spiegel-Online auffordern, es gegen Zahlung einer Strafe (ruhig recht hoch ansetzen, z.B. 50.000,00 EUR) zukünftig zu unterlassen, Berichte über Sie zu verfassen, in denen Sie als "Abzocker" dargestellt werden und in denen nicht dargestellt wird, daß es sich bei Ihren Darstellungen und dem Angebot "Arschbomben" etc. nur um Spaß handelt (die Telefonnummern dürften ja auch überhaupt nicht existieren bzw. erreichbar sein...). Sie sollten weiterhin schreiben, daß Sie sich vorbehalten, durch die Berichterstattung für Sie entstandene (geschäftliche) Schäden bei den Berichterstattern zu liquidieren. Weiterhin sollten Sie den Spiegel-Online unter Fristsetzung auffordern, den Artikel von der Webseite zu löschen.

Im Prinzip können Sie auch eine Gegendarstellung verlangen, mithin die Klarstellung auf Spiegel-Online, daß es sich selbstverständlich nicht um echte kostenpflichtige Anrufnummern handelt. Ich halte es nur für fraglich, daß Sie diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen können. Aber zunächst einmal gegenüber dem Spiegel so richtig dick auftragen sollten Sie schon. Dann bleibt deren Reaktion abzuwarten, und dann kann man eine eventuelle weitere Vorgehensweise durchdenken.

Wie bereits geschrieben, sollten Sie zusätzlich (ganz unten auf der Seite reicht) eventuell den Hinweis auf Ihrer Seite geben, daß es sich um Spaß handelt, damit Sie zukünftig erfolgreicher gegen eine derartige Berichterstattung vorgehen können.

Es sei aber noch einmal eindeutig festgestellt, daß Sie selbstverständlich als unschuldig und nicht vorbelastet zu gelten haben. Sämtliche Verfahren wurden nach § 170 II StPO eingestellt, mithin hat die Staatsanwaltschaft in keinem einzigen Fall gegen Sie einen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Zudem darf hierzulande jeder sein Geld so verdienen, wie er es möchte, solange er nichts Strafbares tut. Leider neigt der Spiegel (nicht nur, was Sie betrifft) zu einer sehr süffisanten und von oben herab erfolgenden Berichterstattung. Das ist leider nicht verboten.

Halten Sie mich ruhig auf dem Laufenden, und so Sie Fragen haben, Sie kennen ja meine Mail-Adresse.

Beste Grüße,

K. Klimsch
Rechtsanwältin



Ergänzung vom Anwalt 04.07.2008 | 13:16

Ich darf an den Ausgleich der Gebührenforderung erinnern, die bislang aus nicht nachvollziehbaren Gründen noch nicht erfolgt ist.
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