Mahnung nach Nichteinlösung Kaufvertrag
| 20.06.2008 18:18 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwalt Maurice Moranc
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Ich habe vor 21 Monaten einen Kaufvertrag für ein Gerät im Rahmen der Installation für einen Neubau abgeschlossen. Da der Baufortschritt zu diesem Zeitpunkt die Aufstellung noch nicht zuließ, wurde eine 1-jährige Abruf-Frist vereinbart. Wegen Bauverzögerung habe ich das Gerät bisher nicht abgerufen; nach Ablauf des Jahres stellte die Firma nach eigenen Aussagen die Rechnung und schickte weitere Mahnungen, die mich jedoch offenbar nicht erreichten und sämtlich an die Firma zurückgingen, weil ich mittlerweile umgezogen war.
Nach weiteren 9 Monaten wurde nun an meine Dienstanschrift (die allerdings der Firma von Anfang an ebenfalls bekannt war) eine ultimative Zahlungsaufforderung mit einer Fristsetzung von 1 Woche per Einschreiben mit Rückschein übersandt. Neben dem Betrag für das (noch immer nicht gelieferte, aber auch nicht angeforderte) Gerät fallen danach Verzugszinsen in Höhe von ca. 10% des Gerätewerts und Mahngebühren an.
Die Summe beläuft sich auf ca. € 1000.
Meine Fragen:
1. Bin ich zur Abnahme des Gerätes verpflichtet (es wird mittlerweile nicht mehr benötigt)?
2. Muss ich der Zahlungsaufforderung Folge leisten, obwohl sich das Gerät noch nicht in meinem Besitz befindet?
3. Ist die Fristsetzung gerechtfertigt, obwohl ich (natürlich durch eigenes Mitverschulden) bisher keine Rechnungen bekommen habe?
4. Ist die Höhe der Zinsen gerechtfertigt?
5. Ist es sinnvoll, zunächst "unter Vorbehalt" zu bezahlen, um juristischen Schritten der Firma zuvor zu kommen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Trifft nicht Ihr Problem?
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