Scheck geplatzt bei Autoverkauf
Im Mai 2007 wurde von mir ein Ferrari an einen Franzosen verkauft. Es wurde hierbei schriftlich vereinbart, dass ein Porsche gegen Aufzahlung seitens des Käufers von 12.000,- Euro in Zahlung genommen wird.
Es wurde vereinbart, dass vor Übergabe des Fahrzeugs ein neuer Kundendienst bei einer Ferrari Werkstatt durchgeführt wird und dann das Fahrzeug frei Frankreich geliefert wird. Der Vertrag wurde in Deutschland geschlossen (Unternehmer an Privat)
Nach ca. 10 Tage war der Kundendienst an dem Ferrari erledigt und der Käufer wurde zwecks Übergabe des Fahrzeugs in Paris kontaktiert.
Das Fahrzeug wurde dann nach Frankreich überstellt und die Restsumme in Form eines Schecks bezahlt.
Der Scheck wurde dann bei der Bank abgegeben. Nach 10 Tagen kam der Anruf der Scheck sei nicht in Ordnung. Seitens des Verkäufers wurde mitgeteilt, dass das Konto vom Finanzamt wegen des Ferrari-Kaufs gesperrt wurde und nun nachgeforscht wird wie das Fahrzeug bezahlt wurde. Ich wurde gebeten den Scheck in 10 Tagen nochmals bei der Bank einzureichen. 10 Tage später wieder das Gleiche, der Scheck kommt zurück.
Es wurde daraufhin ein Anwalt in Paris eingeschalten der sowohl vom ADAC wie auch von der Deutschen Botschaft in Paris empfohlen wird.
Der Scheck wurde von dem Anwalt bei einem Gerichtsvollzieher abgeben um bei dem Kunden das Geld einzufordern. Es wurde vom Gerichtsvollzieher dann nach Rücksprache mit der Bank festgestellt, dass der Scheck seitens des Kunden gesperrt wurde, da an dem Fahrzeug angeblich noch einig Reparaturen nötig waren und er dies mit den 12.000 Euro verrechnen wollte.
Eine Eintreibung seitens des Gerichtsvollzieher ist nach Aussage des franz. Anwaltes nicht möglich, da der Scheck gesperrt war.
Mein Anwalt hat daraufhin meinen Kunden angeschrieben mit der bitte um Nachweise in Form von Rechnungen was an dem Auto nicht in Ordnung gewesen wäre - dies wurde nie zugesandt auch wurde dann eine eventuelle Differenz nicht erstattet.
Da nun der Anwalt in Paris seit 2 Monaten "schläft" und irgendwie um die Sache nicht mehr kümmern möchte wäre nun meine Frage:
- würde es eine Möglichkeit geben den Gerichtsstand nach Deutschland zu verlagern, da es sich nunmehr um Betrug handelt (bin KFZ-Händler)
- könnte man mit einer Betrugsanzeige das Fahrzeug beschlagnahmen lassen, bis die Sache geklärt wäre. (Stichwort: verlängerte Eigentumsvorbehalt)
- Adresse eines deutschsprachigen Anwaltes in Frankreich der "bissiger" an die Sache herangeht – am besten deutscher Anwalt mit Zulassung in Frankreich (gerne melde ich mich auch bei Ihnen telefonisch wenn dies nicht veröffentlicht werden darf)
Trifft nicht Ihr Problem?
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