364.854
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1319 Besucher | 20 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Steuerrecht » Umsatzsteuerpflichtige Umsätze
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Steuerrecht » Umsatzsteuerpflichtige Umsätze

Umsatzsteuerpflichtige Umsätze


| 17.06.2008 17:36 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter


| in unter 1 Stunde

Hallo!
Ich habe ein Kleinunternehmen und bin als Freiberufler (Diplompsychologe) in eigener Praxis (Psychotherapie und Beratung) tätig. Die Umsätze sind mit 3000 bis 7000 Euro bescheiden. Im Jahr 2004 habe ich fälschlicher weise eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausgestellt. Der Betrag wurde bei der Einkommenssteuer 2005 einbehalten und 2006 als Ausgaben geltend gemacht (Tipp vom Finanzabeamten!)
Da ich steuerehrlich bin, habe ich alle Einnahmen angegeben. Die Rechnungen waren alle ohne Mehrwertsteuer. Ich hatte zusätzlich Einnahmen aus Unterricht bei der Uni.

Ein Schreiben des Finanzamts kam heute:
Auswertung von Kontrollmaterial
Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2006
Darin wird aufgrund von "Kontrollunterlagen ...festgestellt" dass meine Angaben 2006 nicht den Tatsachen entsprechen. "Gemäß dem mir vorliegenden Kontrollmaterial wurden im Jahr 2006 umsatzsteuerpflichtige Umsätze getätigt:"

Der Straf-und Bußgeldsachenstelle wurde der Vorgang vorgelegt.

Fragen: Was sind Kontrollunterlagen?
Unterliege ich nicht der Kleinunternehmerregelung (automatisch)?
Kann ich Auskünfte beim Finanzamt erhalten, auf was sich der Vorwurf bezieht?
Was hatte es für mich für Konsequenzen bzgl. Straf- Bußgeldstelle, wenn ich einen gravierenden Fehler gemacht hätte?
Vielen Dank
Mfg



17.06.2008 | 18:05

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

Kontrollunterlagen können Unterlagen sein, die z.B. aufgrund von Außenprüfungen bei den Patienten durchgeführt worden sind.

Die Kleinunternehmerregelung greift nicht automatisch, sondern muss beim zuständigen Finanzamt bei der Eröffnung des Betriebes beantragt werden.

Da die Sache bereits der Straf- und Bußgeldstelle vorgelegt wurde, rate ich Ihnen dringendst, einen Fachmann damit zu beauftragen, da dieses kein "Kavaliersdelikt" ist und eine erhebliche Strafe mit sich ziehen kann.

Wir sind auf Steuerstrafverfahren spezialisiert (ich bin Fachanwältin für Strafrecht), vor allem durch die enge Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro meines Vaters im Hause.
Näheres entnehmen sie bitte meiner Website. Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter


Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

Nachfrage vom Fragesteller 17.06.2008 | 23:28

Sehr geehrte Fr. Dr. Seiter! Dake für die Antwort.
Bitte nehmen Sie noch etwas genauer Stellung zu meinen eingangs gestellten Fragen :

Kann ich beim Finanzamt nachfragen, um welche Vorwürfe es sich konkret handelt? Ich wurde nur pauschal aufgefordert Zitat: "...zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen und eine berichtigte Gewinnermittlung einzureichen..."

Was ist eine "erhebliche Strafe"?... etwa eine Vorstrafe? Zitat:
"Ich weise Sie darauf hin, dass der Vorgang der zuständigen Straf- und Bußgeldsachenstelle zur Überprüfung vorgelegt wird."

Hier meine Nachfrage: Was könnte die Ursache sein?
Kann es sein, dass die Uni mir Honorar für Unterricht "inclusive Mehrwersteuer" überwiesen hat, ohne mir das mitzuteilen? Ich habe selbst keine Mehrwertsteuer verlangt. Die Uni überweist mir seit 8 Jahren Honorare aufgrund eines Vertrags ohne Rechnung...bisher ohne Hinweis oder Ausweisung der MwSt. Aber das geht bereits seit 2000 ohne Beanstandung!

Zweiter "Verdacht": Eine große Rechnung (hier mit ca. 5000.- € Umsatzsteuer aufgrund der Höhe...) wurde von mir 2006 eingefordert, aber bis heute nicht bezahlt. Das Gerichtsverfahren läuft noch.

Danke für Ihre Bemühungen.
Mfg

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 18.06.2008 | 00:20

Sehr geehrter Fragender,

selbstverständlich können Sie beim Finanzamt nach dem Sachverhalt nachfragen. Sofern die Ermittlungen dadurch nicht verschleiert werden, werden Sie auch i.d.R. eine Antwort erhalten. Die Strafakte erhalten Sie allerdings nicht.
Die kann nur über einen Rechtsanwalt angefordert werden.

Ich warne jedoch eindringlich davor, irgendwelche Stellungnahmen abzugeben, ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt. Die kürzeste Erklärung kann Ihre Lage verschlimmern.

Unter einer erheblichen Strafe ist tatsächlich eine Vorstrafe zu verstehen. Wie gesagt, das Delikt ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Es könnte sich sogar um Freiheitsstrafe handeln.

Vor allem, wenn es bereits seit vielen Jahren läuft (wie Sie schreiben 8 Jahre).

Wie bereits oben erwähnt sind Sie nicht automatisch Kleinunternehmer und hätten das beantragen müssen. Da nun scheinbar die Uni 8 Jahre die Mehrwertsteuer mitüberwiesen hat, könnte das eine Ursache sein. Der andere Grund wäre tatsächlich die hohe Rechnung von 5.000 EUR (allerdings ist diese noch nicht beglichen worden).

Sie kann aber ein Indiz darstellen und verschlechtert eher die Lage (Argument: ich wusste nicht, dass die Uni das überweist - und nun eine Rechnung, die Sie selber ausgestellt haben).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

Bewertung des Fragestellers |


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Danke für die Antwort. Ich werde einen Steueranwalt vor Ort aufsuchen. Ich bin mal gespannt auf die Vorwürfe, da ich keine Ahnung habe, worauf die sich beziehen könnten. Ich bin nämlich Psychologe und kein Steuerfachmann! Mfg D."
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
4/5.0

Danke für die Antwort. Ich werde einen Steueranwalt vor Ort aufsuchen. Ich bin mal gespannt auf die Vorwürfe, da ich keine Ahnung habe, worauf die sich beziehen könnten. Ich bin nämlich Psychologe und kein Steuerfachmann! Mfg D.


ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

233 Bewertungen
FACHGEBIETE
Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Kaufrecht