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verpasste Hauptversammlungen einer AG


| 26.04.2005 14:00 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Ich bin Aktionär einer kleineren börsennotierten Firma.
Es gibt bereits mehrere Jahre keine HV und seit 2003 auch keine Zahlen mehr. Jahresabschluss-Geschäftsberichte gibt es noch nicht einmal für 2003.

Die Termine sind offensichtlich versäumt.

Was kann ich als Aktionär tun ?
Einfache Anfrage bringen bisher leider nichts.
26.04.2005 | 14:22

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

hier sollten Sie per Einschreiben/Rückschein den Vorstand der AG anschreiben und diesen auf die Pflicht der Vorbereitung und Ausführung der Hauptversammlung nach § 83 AktG hinweisen.

Die Bekanntmachung von Terminen und der Tagesordung ist in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen; fragen Sie mit diesem Schreiben auch nach, warum dieses in der Vergangenheit nicht geschehen ist.

Auch sollten Sie darauf hinweisen, dass die Verletzung der Berichtspflicht nach dem AktG ein Straftatbestand darstellen kann.

Sollte auch dieses Schreiben nichts fruchten, werden Sie wohl oder Übel Ihr Auskunftsrecht einklagen müssen. Diesen muss vor dem Landgericht, bei dem die AG ihren Sitz hat geschehen; dafür werden Sie einen Rechtsanwalt beauftragen müssen.

Daneben können Sie selbst bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige machen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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