Kurzarbeit
07.06.2008 18:42 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Da in unserer Firma (3 Angestellte) im Augenblick ein massiver Auftragsmangel vorliegt, möchte ich die Arbeitszeit meiner Angestellten vom 1.7. bis 30.09. auf 20 Stunden / Woche reduzieren bei gleichzeitiger Kürzung des Gehaltes um 50%.
Ist dies nur ankündigungspflichtig (Frist?) oder genehmigungspflichtig durch Unterschrift der Mitarbeiter ?
Andernfalls wäre eine weitere Entlassung zum 01.10.08 unumgänglich.
Könnte diese Kündigung evtl. auch - aus wichtigen betrieblichen Gründen, Insolvenzgefahr - früher als im Vertrag geregelt ausgesprochen werden.
Trifft nicht Ihr Problem?
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