Anfechtung der Vertreterwahl einer Genossenschaftsbank
Preis: ***,00 € |
Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Als Genosse und Kunde der Sparda-Bank München fiel mir die Eigenartigkeit des Wahlverfahrens für die Vertreterversammlung auf. Ich wurde als Mitglied mit der schriftlichen Mitteilung überrascht, daß Wahlen bevorstünden. Der Wahlausschuß mit einem Vorstandsmitglied der Bank an der Spitze teilte mit, daß er selbst eine Liste aufstellen werde. Keine Rede war davon, daß man sich für diese Liste bewerben könne. Vielmehr erfuhr das Mitglied, daß weitere Listen eingebracht werden könnten. Dafür seien Hürden aufgestellt. Man müßte schon einmal so viele Kandidaten aufbieten als Vertreter und Ersatzvertreter zu wählen sind. 150 andere Mitglieder müssten den Vorschlag unterschreiben. Dann hätte man immer noch nur in einem von 7 Wahlbezirken einen Wahlvorschlag erreicht.
Diese Voraussetzungen zu erbringen ist in einer Großbank wie der Spardabank unmöglich, weil man ja die übrigen Genossen überhaupt nicht kennt, zumal es ja auch noch ein Bankgeheimnis gibt.
Ich selbst habe mich einfach für die Liste der Bank gemeldet und wurde dann als Ersatzvertreter auf die Liste "freundlich & fair – die Liste Ihrer Sparda-Bank" gesetzt, nachdem ich erst noch begründen hatte müssen, warum ich mich beworben habe. Damit war ich auch schon als Ersatzvertreter so gut wie gewählt. Warum nur als wohl nie zum Zug kommender Ersatzvertreter, wurde nicht erklärt.
Es gab zwar in jedem Wahlbezirk jeweils eine konkurrierende Liste, nämlich in drei Bezirken die "Eisenbahner für Sparda" und in drei anderen eine "Freie Liste". Die Wahlunterlagen enthielten aber keinerlei Informationen über diese Bewerber. Da die Mitglieder von den Bewerbern nicht erreichbar sind, hätte zumindest die Möglichkeit geschaffen werden müssen, Informationsmaterial der einzelnen Listen den Wahlunterlagen beizufügen oder anfordern zu können. Die einzelnen Bewerber sind ja so gut wie allen Mitgliedern völlig unbekannt. Man wählt nur Namen und sonst ganz und gar nichts.
Ich vermute, daß auch die "Freie Liste" von den "Eisenbahnern" initiiert worden ist, beide Listen also von einer Organisation stammen. Hierauf kommt es aber nicht an.
Die Wahlen zur Vertreterversammlung erweist sich damit als reine Farce.
Ich bin der Ansicht, daß die Mitglieder der Vertreterversammlung sinnvoll nur in einer Generalversammlung aller Mitglieder gewählt werden dürften, jedenfalls für jeden Wahlbezirk.
Die Sparda mMünchen hat 7 Wahlbezirke. Die geringe Wahlbeteiligung von 16 % zeigt, daß für diese Versammlung keine riesigen Säle notwendig wären und auch kein unzumutbare Organisation.
Vermutlich gäbe es noch andere Möglichkeiten einer sinnvollen oder gar demokratischen Wahl, die ausschließen, daß sich der Vorstand sein Kontrollorgan selbst nach Gutdünken aussuchen kann und damit immer mehr eine Spezlwirtschaft Platz greifen kann, die von gegenseitigen Gefälligkeiten getragen wäre.
Um Mißverständisse zu vermeiden:
Ich bin mit der Arbeit der Sparda Bank München sehr zufrieden und habe keinerlei Zweifel an der Lauterkeit des Vorstands. So muß es aber nicht bleiben, wenn bei der Wahl der Vertreterversammlung alles so weiter geht wie bisher.
Genossenschaften sind eine große (vielleicht die einzige) Hoffnung für unsere ganz offen nur noch auf Egoismus und Vermögenskonzentration auf wenige und Verarmung der Allgemeinheit aufgebaute Gesellschaft. Dieser Entwicklung entgegen zu steuern würde auch ein demokratischer Aufbau der Genossenschaften dienen.
Jetzt bin ich auf der Suche nach dem Rechtsweg, den es wohl geben muß. Das vorgeschlagene Honorar ist verhandelbar.
Anfechtung









