Grundsicherung und Mehrbedarf im Alter und bei Gehbehinderung und Diabetes Mellitus
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Sozialrecht
Beantwortet von
Guten Tag,
ich möchte gerne die Bedarfsberechnung der Grundsicherung im Alter für meine Eltern prüfen lassen, da eine fehlerhafte Berechnung vermutet wird:
Meine Eltern leben in 52 Aachen (NRW)
Vater: Geburtsjahr 1929
Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "G"
stark hörgeschädigt - Rundfunkgebührenbefreit
Grad der Behinderung: 80%
Mutter: Geburtsjahr 1935
Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "G"
Grad der Behinderung 100%
Diabetes mellitus
Eine Lunge ohne Funktion, es wird ca. 14 Stunden täglich ein Sauerstoffgerät verwendet (von der Krankenkasse gestellt)
welches erhebliche Stromkosten verursacht, die von der
Grundsicherung nicht gedeckt werden können.
Mutter hat Pflegestufe 1
Ein Pflegedienst ist bereits bewilligt.
Beide Leben gemeinsam in einer Mietwohnung mit angemessener Miete und Grösse, keine sonstigen Einkünfte, kein Vermögen.
Derzeitig werden die Leistungen der Stadt Aachen wie folgt berechnet:
Regelbedarf (§42 Nr. 1 SGB XII)
Vater + 312,00
abzgl sonstige Kürzungen - 6,93
(Warmwasser/RS)
Regelbedarf (§42 Nr. 1 SGB XII)
Mutter + 312,00
abzgl sonstige Kürzungen - 6,93
(Warmwasser/RS)
----------------------------------------
+ 610,14
Mehrbedarf (§42 Nr. 3 SGB XII)
Vater - wegen Alter + 53,04
Mehrbedarf (§42 Nr. 3 SGB XII)
Mutter - wegen Alter + 53,04
----------------------------------------
+ 106,08
Kosten der Unterkunft/Miete + 327,87
Heizungskosten + 56,00
lfd. Heizungskosten
----------------------------------------
Summe Grundsicherungsbedarf + 1.100,09
abzueglich Einkommen
Altersruhegeld - 850,00
(für beide zusammen)
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Summe laufende Leistung + 250,09
Ich möchte diese Berechnung pruefen lassen, da ich vermute, dass:
a) dem Haushaltsvorstand 15% Zuschlag auf den Regelbedarf zusteht, der derzeit nicht gewährt wird.
b) Schwerbehinderten mit Gehbehinderung 20% Zuschlag auf den
Regelbedarf zustehen, die derzeit beiden Empfängern nicht gewährt werden
c) der Mutter ein Zuschlag wegen aufwändiger Ernährung (diabetes
mellitus) zusteht. Hier sind vor Jahren einmal für einen befristeten Zeitraum Leistungen gewährt worden im Rahmen eines Diätplanes (kurzer Zeitraum, Bewilligung wurde danach verwehrt)
Die Leistungen werden bereits seit mehreren Jahren in dieser Höhe bzw. durch Anpassungen geringfügig abweichend gewährt, so daß eine etwaige Widerspruchsfrist gegen den Bewilligungs- oder Grundsicherungsbescheid bereits abgelaufen sein dürfte.
Ich bitte um Prüfung, ob die Berechnung richtig ist, oder ggf. weitere Ansprüche geltend gemacht werden können und wie ggf. vorzugehen ist. Vielen Dank.
Grundsicherung Alter








