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Gewerbe oder freiberuflich?


27.05.2008 13:02 |
Preis: ***,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich bin freiberuflich als Psychologe (Beratung, Coaching) tätig. Ich biete in Eigenregie auch Ausbildungskurse an (zum Seminarleiter für Entspannungsverfahren).

Meine Frage:
Ist es richtig, dass ich für die Durchführung dieser Ausbildungen kein Gewerbe anmelden muss (da sie meiner freiberuflichen Tätigkeit zuzurechnen sind)? Ändert sich daran etwas, wenn ich auch Seminare von anderen ins Programm aufnehme? Etwa so, dass man sich auf meiner Homepage auch für die Seminare anderer Anbieter aus dem Entspannungsbereich anmelden kann?

Vielen Dank für Ihre Antwort.



27.05.2008 | 14:11

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
781 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Als freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbstständige Tätigkeiten in folgenden Bereichen ausüben:

Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen.

Die freien Berufe – Katalogberufe - sind einkommenssteuer- aber nicht gewerbesteuerpflichtig.

Freiberufler sind bei der Auswahl des Geschäftslokals nicht an die Vorgaben und Zulässigkeiten eines Bebauungsplanes gebunden, sondern können sich nach § 13 Baunutzungsverordnung in nahezu allen Gebietstypen u.a auch im Wohngebiet niederlassen.

Entscheidend ist, ob das Finanzamt die ausgeübten Tätigkeit, als gewerblich oder freiberuflich einstuft. So kann die Freiberuflichkeit entfallen, wenn vornehmlich gewerbliche Leistungen erbracht werden.

2. Unter den Katalogberuf als freier Beruf fällt der psychologische Psychotherapeut (Dipl. Psychologe) gemäß PsychThG, der eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) verlangt und sich nach abgeschlossenem Psychologiestudium als Diplom-Psychologe auf dem Gebiet der Psychotherapie spezialisiert hat.

3. Durch das Anbieten anderer Seminare könnten Ihre freiberufliche Einstufung entfallen, da Sie eine (gewerbliche) Vermittlungstätigkeit ausüben, die dann auf die Freiberuflichkeit ausstrahlt. Bei einer solchen Vermittlungstätigkeit steht dann nicht mehr die Tätigkeit im Rahmen des erlernten Berufes im Vordergrund, sondern die Vermittlung von anderen Anbietern, insoweit eine Maklertätigkeit.

Eine abschließende Einordnung kann ich Ihnen allerdings hier nicht geben. Insoweit sollten vorab bei dem für Sie zuständigen Finanzamt / Gewerbeamt anfragen, inwieweit eine solche Tätigkeitsausweitung zu einer gewerblichen Tätigkeit führt.

Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick vermittelt zu haben.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

ANTWORT VON
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Bad Nauheim

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