23.05.2008 | 23:54
Antwort
von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
162 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich weise darauf hin, dass dies nur einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende der Ausführung. Zu Ihren Fragen:
1) Sie können die Haftung der Nachbarn insofern ausschließen als daß Sie eine sog. Freistellungserklärung unterschreiben, d.h. damit verzichten Sie sich im Fall eines Schadens die Nachbarn von diesen freizustellen (und zu übernehmen). Damit ist aber nicht gewährleistet, daß die Nachbarn im Zweifelsfalle trotz allem behelligt werden. Trotz allem haben die Nachbarn damit das Risiko minimiert (wenn auch nicht ausgeschlossen).
2) Für solche Schäden haftet eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung deckt alle Schäden ab, die durch Personal, Betriebsmittel sowie Gebäude und Grundstücke der Firma entstehen. Darunter fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Da die Risikien der einzelnen Betriebe unterschiedlich sind, sollten Sie sich beraten lassen. Die Versicherer bieten deshalb keine allgemeine Betriebshaftpflichtpolice an, sondern individuelle Verträge mit genau abgestimmtem Versicherungsumfang.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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Hinweis
Die vorstehende Beantwortung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Die von mir gegebene Antwort ist eine überblicksartige Beantwortung. Außerdem ist die Beantwortung der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars und kann - insbesondere in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile, Schreiben von Dritten) nicht vorlagen - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Diese Ausführungen sind eine überblicksartige Darstellung. Die Beantwortung der Antwort ist in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Urteile) nicht vorlagen, eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.
Nachfrage vom Fragesteller
24.05.2008 | 06:37
Sehr geehrter Herr RA Wille,
vielen Dank für die fundierte Antwort.
Wie genau hat denn so eine Freistellungserklärung auszusehen?
Kann ich die selber formlos erstellen oder ist es besser, dies von einem RA / Notar machen zu lassen, damit sie im Zweifelsfalle auch vor Gericht in jedem Falle gültig ist?
Sofern letzteres besser ist, würde ich Sie bitten, eine solche Erklärung gemeinsam mit uns aufzusetzen und würde mich nächste Woche telefonisch bei Ihnen melden.
Noch einmal vielen Dank!
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
24.05.2008 | 18:59
Sie können eine solche Freistellungserklärung selbst formulieren. Eine durch eine Rechtsanwalt erstellte Erklärung wird aber aller Voraussicht nach die wesentlichen Punkte erfassen.