Autokauf durch Verwandten in der WVP
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Insolvenzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
| in unter 1 Stunde
vorab ein paar Daten:
30.03.2004 Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
11.01.2007 Ankündigung der Restschuldbefreiung (§ 291 InsO).
13.03.2007 Aufhebung des Insolvenzverfahren (§ 200 InsO).
Sehr geehrte RA,
wie zu erkennen endet mein Insolvenzverfahren am 30.03.2010 und ich befinde mich nun in der Wohlverhaltensphase. Ich bin Arbeitnehmer und mein pfändbares Einkommen wird an den TH abgeführt.
Da mein 11 Jahre altes Auto mit 500.000 KM nicht mehr über den TÜV zu bekommen ist steht ein Neukauf ( 15500 Euro) an. Da ich das Geld hierzu natürlich nicht habe würde mein solventer Bruder dieses bezahlen und mir überlassen bzw. schenken. Da ich aber zu 60 % Schwerbehindert bin, würde ich gerne die mir zustehenden Vergünstigungen nutzen um den Kaufpreis zu reduzieren. (Autohersteller 20% und Beihilfe des Rehaträgers 52% vom Höchstsatz + behinderungsbedingte Hilfen)
Diese Vergünstigungen für Schwerbehinderte bekomme ich aber nur wenn ich selber den Kaufvertrag unterschreibe und das Fahrzeug auf mich zugelassen wird.
Meine Frage: Darf ich den Kaufvertrag unterschreiben, oder würde dieses ein Verfahrensfehler darstellen und die Restschuldbefreiung würde mir untersagt ? Müsste ich den Treuhänder und das Insolvenzgericht darüber in Kenntnis setzen ? Könnte sich meine Gläubiger erfolgreich darüber beschweren ?
§ 291 verstehe ich so, das ich nur meine pfändbaren Anteile vom Arbeitsentgelt abgetreten habe welches ja auch direkt zum TH geleitet wird. Eine Erbschaft habe ich auch nicht zu erwarten.
Ohne eigenes Fahrzeug währe ich Hilflos und hätte auch keine Möglichkeit meinen Arbeitsplatz zu erreichen.
Für eine schnelle Antwort meinen besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
WVP




