Übernahme eines Urteils
15.05.2008 10:44 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
| in unter 2 Stunden
Hallo ,
mein verlobter ist seit 27.02.08 inhaftiert weil eine Bewährung auf grund von nicht erfüllen der Auflagen widerrufen wurde.
Am 04.06.08 wäre der 2/3 Termin wo auch schon Antrag gestellt wurde beim zuständigen Landgericht.
Es besteht noch eine andere Bewährung die nicht widerrufen werden sollte laut aussage der Staatsanwaltschaft und Gericht wo das Urteil gesprochen wurde.
Nun hat mein Verlobter aber ein Brief bekommen das die noch offene Bewährung von einen anderen Amtsgericht übernommen wurde
(selbe stadt wo auch der 2/3 antrag hinging)
Nun meine Frage ist das nur passiert weil sie die noch offene Bewährung berücksichtigen müssen bezüglich des 2/3 Antrages oder kann es bedeuten das das Gericht jetzt die Bewährung auch noch widerrufen wird und die das jetzt übernommen haben weil die für den Landkreis wo er Inhaftiert ist zuständig sind??
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr verbunden.
Den eigentlich standen unsere Chancen bezüglich des 2/3 antrages gut (positive sozialprognose wurde attestiert , JVA befürwortet eine frühzeitige entlassung) und ich habe nun angst das die noch offene Bewährung auch noch widerrufen wird.




