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Löschung Punkte im Zentralregister


| 12.05.2008 01:24 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Johannes B. Kagerer




Ich bin aufegfordert worden, zur Anordnung der Teilnahme "an einem besonderen Aufbauseminar" Stellung zu nehmen.
Das Zentralregister weist folgende Verkehrsverstöße aus:
21.05.2004 - Beginn der Tilungsfrist 30.07.2004 (3 Pkte)
22.09.2004 - Beginn der Tilungsfrist 05.11.2004 (1Pkt)
04.05.2005 - Beginn der Tilungsfrist 29.07.2005 (3 Pkte)
18.06.2005 - Beginn der Tilungsfrist 16.01.2006 (4 Pkte)
01.12.2007 - Beginn der Tilungsfrist 08.04.2008 (3 Pkte)

Alles wegen 20-30km/h überhöhter Geschwindigkeit - 18.06. wegen länger als 1 Sek "Mißachtung" Rotlicht.
Zwischen der letzten u vorletzten Strafe liegen mehr als 2 Jahre. Kann ich mich darauf berufen und Einspruch einlegen oder gibt es irgend eine Ausnahmeregelung?
Vielen Dank für eine gewissenhafte Antwort!
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Punkte
12.05.2008 | 07:37

Antwort

von

Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Johannes B. Kagerer
15 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,


Ihre Frage beantworte ich unter den mir bekannten Informationen wie folgt:

Bußgeldbescheide werden nach Ablauf von 2 Jahren gelöscht. Wird in diesem Zeitraum eine weitere Verkehrsordnungswidrigkeit im Verkehrszentralregister eingetragen, so erfolgt die Löschung aller eingetragenen Bußgeldbescheide erst zusammen mit der letzten Bußgeldeintragung.

Die Besonderheit hier ist, dass eine Ablaufhemmung seit 01.02.2005 auch dann eintritt, wenn eine neue Tat vor Ablauf der normalen Tilgungsfrist begangen wird und bis zum Ablauf der 12monatlichen Überliegefrist zu einer weiteren Eintragung führt.

Ergeben sich 14 Punkte, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. (vgl. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVG)
Die Anordnung unterbleibt nur, wenn der Betroffene innerhalb der letzten 5 Jahre ein solches Seminar bereits absolviert hat, in diesem Fall ist er nach dem Gesetzeswortlaut ein zweites mal zu verwarnen. Außerdem ist er stets darüber zu unterrichten, dass die fahrerlaubnis bei 18 Punkten entzogen werden wird und dass die Möglichkeit zur Punktereduzierung durch eine verkehrspsychologische Beratung besteht. (vgl. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVG)


Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Frage geholfen zu haben. Bitte nutzen Sie die Nachfragefunktion bei Bedarf.


Mit freundlichen Grüßen



Johannes Kagerer
(Rechtsanwalt)


Ergänzung vom Anwalt 12.05.2008 | 08:30

Punkte werden seit 01.02.2005 bereits am Tag des Verstoßes eingetragen und nicht erst, nach Rechtskraft des Bescheides.

Eine Ablaufhemmung der Tilgungsfrist tritt wie hier ein, wenn eine neue Tat (hier am 1.12.2007 begangene Tat) vor dem Ablauf der Tilgungsfrist (bis 16.01.2008) begangen wird und bis zum Ablauf der sog. Überliegefrist (vgl. § 29 Abs. 7 StVG) zu einer weiteren Eintragung führt.

Mit freundlichen Grüßen



Johannes Kagerer
(Rechtsanwalt)
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In der Sache zwar negativ, das aber präzise und gut verständlich!


ANTWORT VON
Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Strafrecht Johannes B. Kagerer
Düsseldorf

15 Bewertungen
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Fachanwalt Strafrecht, Verkehrsrecht, Opferschutzrecht