Schadensersatzforderung wegen Nutzungsausfall Fahrzeug
Preis: ***,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines defekten Tiefgaragentors ist mir die Nutzung meines Fahrzeuges nicht möglich.
Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar.
Seit Freitag dem 09.05.2008 ist das Rolltor in der Tiefgarage, in welcher ich einen Stellplatz nutze, defekt. Dieses stellte ich abends fest, nachdem es mir nicht möglich war, die Tiefgarage mit meinem Fahrzeug zu verlassen. Das Rolltor wurde nur notdürftig durch eine Montagefirma, welche die Immobilienfirma beauftragte, heraufgezogen.
Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass das Rolltor nur so weit heraufgezogen wurde (Obwohl es meiner Meinung nach offensichtlich noch hätte vollständig hochgezogen werden können), dass Fahrzeuge mit einer Höhe von ca. 170 cm aus- und einfahren können. Da ich aber einen VW T5 mit einer Höhe von ca. 200 cm besitze, passt dieser verständlicherweise nicht mehr durch die Ausfahrt.
Daraufhin rief ich noch am selben Abend bei der Verwaltungsfirma an, wo allerdings niemand mehr erreichbar war. Ich bat um entsprechenden Rückruf. Da am Samstag Vormittag kein Rückruf erfolgte, rief ich erneut an. Man versprach mir einen Rückruf des Verantwortlichen, welcher auch erfolgte. Ich beschwerte mich über diesen Missstand bei dem Verantwortlichen und bat um Abhilfe, da ich mein Fahrzeug über Pfingsten bzw. Pfingstferien nutze wollte (was mir auch, denke ich, zusteht). Der Verantwortliche war nicht bereit Abhilfe zu schaffen bzw. schaffen zu lassen, mit der Begründung es würde nicht gehen mit dem Hinweis „Es würden durch einen sofortigen Ausbau des Tores Zusatzkosten anfallen, die er nicht bezahlen möchte“. Ich müsste warten, bis die Montagefirma das bestellte Ersatzgetriebe erhalten hat (ca. 10 Tage).
Auf die Nachfrage hin, ob er den bereit ist unter diesen Umständen die Kosten für einen Leihwagen zu übernehmen, lehnte er dieses ab.
Mir ist es daher seit Freitag nicht möglich, mein eigenes Fahrzeug zu nutzen und in die geplanten Pfingstferien zu fahren. Unter Umständen ist es mir auch nicht möglich, mein Fahrzeug für die tägliche Fahrt zur Arbeit wie gewohnt zu nutzen. Eventuell wir das Rolltor Dienstag oder Mittwoch ausgebaut, aber ohne Garantie.
Für mich stellt sich hier die Frage, welche Rechte mir zustehen bzw. in welcher Höhe ich Schadensersatz (Nutzungsausfall Fahrzeug, Zeit, Freizeitausfall etc.) geltend machen kann, da mir die Nutzung meines Fahrzeuges hier aus meiner Sicht vorsätzlich vorenthalten wird. Ich fühle mich in meiner Freiheit, mich so zu bewegen, wie ich es möchte, beschnitten – und das völlig unverschuldet.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Nutzungsausfall Schadensersatzforderung




