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Aufklärungspflicht angebl.verletzt


| 04.05.2008 20:27 |
Preis: ***,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer




Eine Patientin wirft mir(Anwalt) vor, ich hätte sie bei den jahrelang verordneten Tranquilizern nicht über das Abhängigkeitsrisiko informiert.obwohl ich mir den Mund fuzzelig geredet habe, um sie vom weiteren Gebrauch abzuhalten(was meine Helferin bezeugen kann).Ich bin empört und will sie wegen Verleumdung verklagen.
Frage:Welcher Anwalt h a t schon Konflikte (der ersteren sowie letzteren Art) erfolgreich gelöst? *und hat Kapazitaet frei
05.05.2008 | 07:58

Antwort

von

Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
143 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich obliegt dem Arzt die Beweispflicht für eine erfolgte ordnungsgemäße Aufklärung. Die Pflicht des Arztes besteht darin, sich bei der Aufklärung unter Berücksichtigung des Auffassungsvermögens des Patienten verständlich auszudrücken und die grundlegenden Schritte der Behandlung verständlich zu erklären.
Der Arzt hat in den Unterlagen zu dokumentieren, dass er den Patienten persönlich aufgeklärt hat. Aus rechtlicher Sicht reicht ein Vermerk über das Aufklärungsgespräch.
Wenn nicht (ausreichend) dokumentiert worden ist, dass ein Aufklärungsgespräch mit einem bestimmten Inhalt stattgefunden hat, kann die Aufklärung aufandere Weise, etwa durch Zeugenaussagen, nachgewiesen werden

Gegen Ihre Patientin kann nun auf mehreren Wegen vorgegangen werden.
Kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen Telefonnummer und lassen Sie mir bitte das Schreiben der Patientin per Fax zu kommen.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.
Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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Herzlichen Dank-war mir sehr hilfreich.Da Ruhe eingekehrtist, werde ich mich erst wehren und Sie, verehrter Herr Kienhöfer, wie angeboten kontaktieren, wenn weitere Anschuldigungen folgen.Freundliche Grüße


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Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Waldstetten

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