Auto bei Straßenfest beschädigt - wer haftet für den Schaden?
01.05.2008 23:12 |
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Schadensersatz
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Thomas Domsz
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Liebe Ratgebende,
bei einem öffentlichen Straßenfest (Tanz in den Mai, 30.04.08 und Trödelmarkt, 01.05.08)in unserer Straße wurde mein verkehrsgerecht geparktes Auto durch zahlreiche Kratzer, Schrammen etc. stark beschädigt.
Ursache für die Beschädigungen sind ganz offensichtlich die - vom Veranstalter vermutlich unterschätzten und teilweise alkoholisierten - Besuchermassen, die sich an dem Fahrzeug vorbeigeschoben haben.
Der Schaden wurde dem Vertreter des Veranstalters, einem eingetragenen Verein, noch während des laufenden Festes angezeigt und begutachtet.
Der Vertreter des Veranstalters erklärte, in dieser Angelegenheit "nichts machen" zu können, der Veranstalter würde dafür "nicht haften", da die Veranstaltung seit Jahren "bekannt" sei, da müsse man halt sein Auto "woanders parken".
Bei dieser Veranstaltung wurden durch den Veranstalter Speisen und Getränke verkauft und für den Trödelmarkt Standmieten in Rechnung gestellt.
Ich bin der Ansicht, daß der Veranstalter für den Schaden haften muß. Ich denke, er hätte aufgrund des "kommerziellen Charakters" dieses Straßenfestes eine Veranstaltungs-Haftpflicht-Versicherung abschließen müssen.
Wer haftet für den mir zugefügten Schaden?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Trifft nicht Ihr Problem?
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