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Motorrad eines bekannten aus meiner Garage entfernen


01.05.2008 20:12 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von




Habe von einem Bekannten das Motorrad in meiner Garage stehen, er zahlt keine Miete dafür. Dieses möchte/muss ich jetzt dort raus haben, da ich den Platz benötige. Es gibt keinerlei Vertrag das er kostenlos sein demontiertes Motorrad dort stehen lassen darf.

Mein Problem ist nun, das er das Motorrad mit einem defekten Motor gekauft hat und ich Ihm helfen wollte dies wieder ans laufen zu bekommen. Dies war vor 2 1/2 Jahren. Den Mototr haben wir getauscht, aber leider nicht zum laufen bekommen, da wahrscheinlich ein defekt im Kabelbaum ist.

Nun weigert er sich das Motorrad dort heraus zu holen. Darf ich dies einfach auf die Straße stellen, damit er dadurch gezwungen ist dies abzuholen?
Oder wie muss ich verfahren damit ich das Motorrad aus meiner Garage bekomme und den Platz nutzen kann.
Antwort vom
01.05.2008 | 21:27
Sehr geehrter Fragesteller,

setzen Sie Ihrem Bekannten (möglichst schriftlich) eine Frist zur Abholung und drohen Sie ihm andernfalls an, dass Motorrad auf seine Kosten entfernen/woanders abstellen zu lassen und ihn auch sonst für alle weiteren Kosten (z.B. Anwaltskosten) haftbar zu machen. Erwähnen Sie kurz, dass die Vereinbarung zur Unterstellung seines Motorrades keineswegs endlos gelten sollte und seit einiger Zeit der Zweck der Unterbringung weggefallen ist.

Das sollte normalerweise reichen, um Ihren Bekannten zur "Vernunft" zu bringen. Ansonsten sollten Sie sich vorsichtshalber von einem Anwalt beraten lassen; für die Kosten müßte nach! erfolglosem Fristende Ihr Bekannter aufkommen.

Sie haben i.Ü. durchaus einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen, und zwar eine sog. unentgeltliche Verwahrung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln. Beachten Sie bitte, dass dieses Frageportal den Gang zum Rechtsanwalt nicht ersetzt, sondern allenfalls eine erste Tendenz aufzeigt.

Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Schneider
Rechtsanwalt