Verfügung durch Bauordnungsamt noch gültig?
| 27.04.2008 20:07
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***,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Hallo,
der Fall: ich wohne in einem Wohngebiet ggü. einem Gewerbegebiet. Gegen das dort ansässige Unternehmen erließ das Bauordnungsamt eine Verfügung, bestimmte Tätigkeiten innerhalb einer 20m-Zone zu meinem Grundstück zu unterlassen.
Jetzt hat sich ein neuer Betrieb dort angesiedelt.
Meine Frage: gilt die o.g. Verfügung und die damit verbundenen Einschränkungen automatisch auch für den neuen Betrieb, so dass ich mich rechtlich darauf berufen kann?
27.04.2008 | 20:32
Antwort
von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Bei einer Verfügung des Bauordnungsamtes handelt es sich um einen Verwaltungsakt gem.
§ 35 VwVfG. Ein solcher Verwaltungsakt regelt einen Einzelfall, so daß die Verfügung nicht für den neuen oder anderen Betrieb gilt. Demnach wäre durch das Bauamt einer weitere Verfügung/Verwaltungsakt zu erlassen, damit besagte Tätigkeit nach den entsprechenden Vorgaben unterlassen wird.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Eindruck vermittelt zu haben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter