Rückforderung Mutterschaftsgeld durch Arbeitgeber
| 25.04.2008 20:32 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war von März 2006 bis Februar 2007 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Im Februar 2007 ist meine Tochter geboren und ich war ab Januar 2007 in Mutterschutz. Dieses Jahr im Februar meldete sich mein Arbeitgeber bei mir telefonisch zwecks einer Rückforderung des Mutterschaftsgeldes (es wurde wohl zuviel bezahlt). Der Fehler der Falschberechnung liegt nicht bei mir und ich bin auf diesem Gebiet keine Fachkraft. Auf der Abrechnung ist leider auch nicht ersichtlich wie der Zuschuss des Mutterschaftsgeldes berechnet wurde. Darf mein ehemaliger Arbeitgeber ein Jahr später 630,00 Euro zuviel gezahltes Mutterschaftsgeld zurückfordern? Gibt es eine Verjährungsfrist? Bin ich dazu verpflichtet die Überzahlung vom Mutterschaftsgeld zurückzuzahlen?
Heute habe ich die korrigierten Unterlagen per Post bekommen und mir ist auch aufgefallen das der Beitragssatz der Krankenkasse letztes Jahr bei 13,3% lag und in der Korrektur mit 14,5% angegeben wurde, das ist meines Erachtens auch nicht richtig.
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.
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