Strafrecht Zeugenaussage
Ich bin als Zeuge in einem Strafvervahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen eine ehemalige Freundin von mir benannt und möchte aussagen.
Meine ehemalige Freundin war Mieterin einer Wohnung, in der sie gemeinsam mit ihrer Freundin lebte. Ich selbst war zu dieser Zeit
oft in der Wohnung zugegen und übernachtete auch dort.
Mit dem Vermieter der Wohnung kam es zu einem heftigen Streit zwischen meiner damaligen Freundin, dem Vermieter und dessen Freund/Lebensgefährten. Dieser
Steit eskalierte eines Tages, nachdem es zuvor zu gegenseitigen verbalen Beleidigungen gekommen war, die zum Teil von meiner damaligen Freundin sehr heftig geführt wurden, da Sie unbeherrscht und jähzornig reagierte.
Im Zuge dieses Streites in den sich die Freundin meiner damaligen Freundin in der Absicht sie zu unterstützen einschaltete, kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Freund/Lebensgefährten des Vermieters und der Freundin meiner Freundin. Diese tätliche Auseinandersetzung, in welcher der Freund des Vermieters die Freundin tätlich angegriffen und geschlagen hat, habe ich aus dem Flur der Mietwohnung gesehen. Es kam danach zu einer Strafanzeige gegen den Freund des Vermieters.
Als diese Strafsache verhandelt wurde, hatte ich mich bereits von
meiner damaligen Freundin getrennt. Zu diesem Prozess war ich weder als Zeuge benannt noch wusste ich von diesem.
Ich wurde dann später von meiner damaligen Freundin informiert, das ihre seinerzeitige Freundin (die geschlagen worden war) vor Gericht ihre Anschuldigung gegen den Freund des Vermieters zurückgezogen hatte (es sei wohl nur ein Versuch des Schlagens gewesen) während meine damalige Freundin vor Gericht das Schlagen bestätigt hatte.( auch Sie war ja - neben mir selbst - Augenzeugin) Sie wurde damals daraufhin wegen uneidlicher Falschaussage in Haft genommen.
Das Gericht war durch Aussagen der Gegenseite einschliesslich der Freundin zur Überzeugung gelangt, das die damalige Anzeige der Freundin gegen den Freund des Vermieters auf Druck meiner damaligen Freundin eingeleitet und zustande gekommen und war.
Nun kommt es zum erneuten Verfahren welches meine damalige Freundin angestrengt hat und sie hat mich gebeten als Augenzeuge
dieses Vorganges aufzutreten. Dem habe ich zugestimmt.
Meine Frage:
Welches Risiko gehe ich ein im Sinne §153 od. 154 Strafgesetzbuch
wenn ich meine damalige Wahrnehmung das die Freundin tatsächlich vom Freund des Vermieters tätlich angegriffen und geschlagen wurde vor Gericht bestätige. Insbesondere da diese Aussage als Augenzeuge erhebliches Gewicht haben kann. Zum einen durch Entlastung meiner
damaligen Freundin ( die der uneidlichen Falschaussage bezichtigt und in Haft genommen worden war, da ihre damalige Freundin vor Gericht den Vorfall des Schlagens plötzlich widerrufen hatte) und zum anderen durch die Infragestellung der Darstellung der Freundin und damit im Umkehrschluss deren Beschuldigung der Falschaussage.
Die Schlussfolgerung das dies nicht nur ein Versuch des Schlagens
war, war für mich damals nicht nur durch die optische Wahrnehmung ersichtlich sondern auch durch die Tatsache, das die Freundin direkt nach dem Vorgang sowohl zur ärztlichen Untersuchung im örtlichen Krankenhaus als auch zur Erstattung der Anzeige in der
zuständigen Polizeibehörde war. (Hier gibt es auch ein entspreechendes Vernehmungsprotokoll, welches - für mich total unverständlich - bei der ersten Verhandlung vom Anwalt meiner damaligen Freundin offenbar nicht in den Prozess eingeführt wurde.)Bei der ärztlichen Untersuchung der Freundin wurden meines Wissens jedoch keine offensichtlichen körperlichen Verletzungen festgestellt.
Es wurden weitere Zeugen von meiner damaligen Freundin benannt,die aufgrund von seinerzeitigen, zeitnahen Schilderungen des Vorganges durch die Freundin den Vorgang zwar nicht als Augenzeugen aber durch die Informationen der Freundin inhaltlich
bestätigen können.
Spielt es für meine Aussage und mich eine Rolle in welcher Beziehung ich zur Zeit zu meiner damaligen Feundin stehe. Muss ich mit einer Hinterfragung in dieser Richtung rechnen und wenn ja dazu Aussagen machen?
Hinzufügen möche ich noch, das ich mich aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anwaltlich vor Gericht unterstützen lassen kann.
Trifft nicht Ihr Problem?
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