2 Porno DVDs online bestellt
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 29 Jahre alt und habe vor Kurzem über einen Online-Versandhandel 2 DVDs mit pornographischem Inhalt bestellt. Heute erhielt ich ein Schreiben mit dem Hinweis, dass diese vom Zoll sichergestellt wurden, nach § 184 StGB (1):" Wer pornographische Schriften", Nr. 4: "im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,".
Ich bin leider fälschlicherweise davon ausgegangen, dass man DVDs mit entsprechendem Inhalt online bestellen kann, da DVDs mit solchen Inhalten in Deutschland legal käuflich erworben werden können. Weitere Hinweise (außer einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Heinweis, dass ich binnen eines Monats einen Einspruch gegen die Beschlagnahmung einlegen kann), gab es in dem Anschreiben an mich nicht. D.h. es gab keine Aufforderung zu einer Stellungnahme o.ä.
Meine Fragen:
1. Bedeutet das oben erwähnte Anschreiben mit dem Betreff "Sicherstellungsanzeige / Beschlagnahmeanzeige", dass dem automatisch eine Strafanzeige folgt?
2. Ich bin mir im Klaren darüber, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Habe ich mit einer Strafanzeige zu rechnen, obwohl ich bis jetzt ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen kann? Angesichts der Anzahl an DVDs und der Tatsache, dass ich nicht vorsätzlich gehandelt habe, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige (wenn meine erste Frage mit "Nein" beanntwortet werden kann)?
3. Ist es ratsam, ein Anschreiben zu verfassen, in dem ich darauf verzichte, einen Einspruch gegen die Beschlagnahmung einzulegen? Bzw. ist es grundsätzlich ratsam auf das Schreiben zu reagieren und wenn ja, wie? Soll ich lieber einfach abwarten?
4. Muss sich dem Zoll ein Bußgeld entrichten, oder (siehe erste Frage) mit einem Strafgeld oder Schlimmerem rechnen.
5. Womit habe ich jetzt überhaupt zu rechnen?
Über eine rasche Antwort würde ich mich natürlich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
R.
bestellt









