Vereinswahl
| 11.04.2008 11:55 |
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Vereinsrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Verein (Karneval) stehen wir kurz vor den Wahlen. In unserer letzten Mitgliederversammlung haben wir über das Wahlverfahren abgestimmt, die Mehrheit entschied sich für ein offenes Wahlverfahren.
1.Frage: Ist dies Satzungskonform? Da in der Satzung §4 letzter Absatz steht:
"Von dem Versammlungsleiter kann auf Antrag eines Mitglieds eine geheime Abstimmung angeordnet werden."! (siehe auch Auszug Satzung)
2.Frage: Bei einer offenen Wahl von 4 Mitgliedern des Vorstandes und 6 Bewerbern, hat dann jedes der erschienenen Mitglieder auch nur die Möglichkeit 4 Ja-Stimmen abzugeben? (wie bei geheimer Wahl?) Was passiert wenn ein Mitglied nur 3 oder weniger Ja-Stimmen insgesamt abgibt? Wie geht man mit Stimmenthaltungen um?
------ Auszug der Satzung -----
§ 4 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
Wahl des Kassenprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfer
Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung
Entlastung des Vorstandes und Elferrates
Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Beschluss von Satzungsänderungen
Feststellung des Haushaltsplanes
Beschluss über Beschwerden gegen die Ablehnung einer Aufnahme oder den Ausschluss eines Mitglieds
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
Wahl des Vorstandes
Die Mitgliederversammlung kann vom Vorstand je nach Bedarf einberufen werden. Die Einla-dung erfolgt in schriftlicher Form, unter Angabe der Tagesordnung.
Die Mitgliederversammlung ist als Jahresvollversammlung mindestens einmal jährlich, jedoch spätestens 4 Wochen nach Beendigung eines jeden Geschäftsjahres in schriftlicher Form, unter Angabe der Tagesordnung 14 Tage vor der Versammlung einzuberufen. Der Vorstand stellt die Tagesordnung für die Jahresvollversammlung auf. Ein Vorstandsmitglied oder ein von ihm be-auftragtes aktives Vereinsmitglied leitet die Versammlung und nimmt bis 14 Tage vor der Sit-zung Anträge zu Vereinsangelegenheiten entgegen.
Die Tagesordnung muss mindestens enthalten,
 Jahresbericht,
 Kassenbericht,
 Bericht der Kassenprüfung,
 Entlastung des Vorstandes,
 Entlastung des Elferrates,
 Neuwahl des Vorstandes
 Bestellung des Kassenprüfungsausschusses,
 Festsetzung der monatlichen Beiträge.
Der Kassenprüfungsausschuss muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, die nicht zum Vorstand gehören. Die Kassenprüfung hat mindestens einmal jährlich am Endes des Geschäfts-jahres zu erfolgen.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 18 Jahren, nach einer 1/2-jährigen aktiven Mitglied-schaft, sowie passive Mitglieder, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen. Das Stimmrecht ist per-sönlich. Bei Beschlussfassungen entscheidet die einfache Mehrheit der erschienen Mitglieder.
Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der erschienen Mitglieder erforderlich.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Wahlen und Abstimmungen werden in der Regel offen durchgeführt. Von dem Versammlungsleiter kann auf Antrag eines Mitglieds eine geheime Abstimmung angeordnet werden. Beschlüsse sind vom Präsidenten, dem Protokollfüh-rer und zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
§ 5 Vorstand
Vorstandsmitglieder sind:
 Präsident
 Vizepräsident
 Schatzmeister
 Zeremonienmeister (Programmleiter)
 Zugmarschall (Leiter Umzug)
Der Vorstand besteht im Sinne des § 26 BGB aus dem Präsidenten und zwei Stellvertretern.
Die zwei Stellvertreter sind:
 der Schatzmeister
 der Zeremonienmeister (Programmleiter)
Sie vertreten je für sich allein den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Bankgeschäfte sind von dieser Regelung ausgenommen. Im Innenverhältnis ist jedes Vorstandsmitglied vertretungs-berechtigt, wenn der(die) Präsident(in) verhindert ist.
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung, die Durchführung der Mitgliederversammlung sowie der dort gefassten Beschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens.
Der Präsident wird zur Jahresvollversammlung auf 4 Jahre gewählt, alle weiteren Mitglieder auf 2 Jahre.
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Vielen Dank für Ihre Bemühungen








